Vom Tisch: Altmaier zieht Gesetz zur Spitzenlaststeuerung im Stromnetz zurück

Ursprünglich wollte Wirtschaftsminister Peter Altmaier am 10. Februar dem Kabinett seinen Entwurf für ein Gesetz vorstellen, das die Steuerung von Spitzenlasten im Stromnetz regeln soll. Schon nach drei Wochen zog er jedoch den Entwurf zurück – und will neu verhandeln.
Titelbild
Peter Altmaier.Foto: Hayoung Jeon - Pool/Getty Images
Von 23. Februar 2021

Großflächige Stromausfälle wie jüngst im Zeichen des Kälteeinbruchs im US-Bundesstaat Texas kommen in Deutschland zwar selten vor, in den vergangenen Jahren war jedoch auch das europäische Verbundsystem, das im Notfall zum Tragen kommt, mehrfach unter Druck geraten.

Dass Deutschland Vorreiter beim Atom- und Kohleausstieg sein will und gleichzeitig einen schnellstmöglichen flächendeckenden Umstieg auf das Elektroauto politisch forciert, stellt das Stromnetz vor weitere Herausforderungen.

Mit einem Gesetzesentwurf wollte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier nun Regeln zum Management der Spitzenlasten im Stromnetz schaffen – doch im Januar zog er seinen eigenen, drei Wochen alten Ministerialentwurf wieder zurück.

Überlastung soll verhindert werden

Wie das „Strom-Magazin“ berichtet, hatte Altmaier erst am 22. Dezember 2020 einen über mehrere Monate vorbereiteten Referentenentwurf für ein „Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz (SteuVerG)“ auf seinen Tisch bekommen.

Dieser hatte unter der Prämisse, das Stromnetz in effizienterer Weise administrierbar zu machen, unter anderem die Möglichkeit für Netzbetreiber vorgesehen, eine sogenannte Spitzenglättung vorzunehmen.

Dadurch hätten diese, sobald eine Überlastung der Netze zu befürchten gewesen wäre, die Leistung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen drosseln können. Neben Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen hätte dies potenziell auch Ladesäulen für E-Autos betreffen können.

Altmaier hielt Abschaltung von Ladestationen für falsches Signal

In einer Situation, in der die ausreichende Versorgung mit Ladesäulen für Elektroautos immer noch zu den größten Herausforderungen beim politisch gewünschten Ende des Verbrennungsmotors darstellt, hielt Altmaier dies offenbar für das falsche Signal.

Am 15. Januar hieß es vonseiten einer Sprecherin des Ministeriums, es habe sich um einen „Entwurf der Arbeitsebene“ gehandelt, der „nicht die Billigung des Ministers gefunden“ und deshalb bereits Freitag zuvor (8.1.) zurückgezogen und von der Homepage des BMWi heruntergenommen worden sei.

Das Gesetz, das eigentlich am 10. Februar dem Bundeskabinett hätte vorgelegt werden sollen, um in weiterer Folge parlamentarisch noch hätte überarbeitet werden können, ist damit fürs Erste vollständig vom Tisch. Es ist auch nicht mehr davon auszugehen, dass es in der verbleibenden Legislaturperiode ein neues Gesetz geben wird.

Glättung der Spitzenlast soll nun neu verhandelt werden

Wie der „Tagesspiegel“ schreibt, will Altmaier stattdessen Autoindustrie, Energiebranche und Verbraucherschützer nach Ostern noch einmal an einen Tisch rufen, um mit diesen über Möglichkeiten zu sprechen, eine Glättung der Spitzenlast zu erreichen, die mit dem Ziel, mindestens zehn Millionen E-Autos ab 2030 versorgen zu können, vereinbar wäre.

Aus der ursprünglich geplanten Möglichkeit zur völligen Abschaltung von Strom für E-Ladestationen für bis zu zwei Stunden könnte ein Kompromiss werden, der eine Drosselung der Ladeleistung um 20 bis 30 Prozent vorsieht. Außerdem solle der Bundesnetzagentur eine bedeutendere Rolle als „Schiedsrichterin“ im Bereich der Spitzenglättung zukommen.

Aus der Energiewirtschaft hatte es geheißen, die Möglichkeit der Spitzenglättung sei eine der wesentlichen Voraussetzungen für einen bedarfsgerechten Ausbau der Stromnetze. Neue Geschäftsmodelle und Dienstleistungen seien auf einen entsprechenden Rahmen angewiesen. Ein Ausbau hin zu einer vollen Ladeleistung zu jeder Tages- und Nachtzeit wäre um 20 Milliarden teurer als die Variante mit Spitzenlastglättung.

Ohne die Option wären hingegen, so Ingbert Liebig vom Stadtwerkeverband VKU, „erhebliche Verzögerungen beim Anschluss neuer Ladestationen“ in einigen Netzgebieten zu befürchten.

Automobilindustrie lief Sturm gegen Entwurf

Wie der „Tagesspiegel“ weiter schreibt, seien mit dem Entwurf im Januar auch die bereits veröffentlichten Stellungnahmen von Verbänden von der Website des Ministeriums entfernt worden. Betroffene Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen hätten sich dem ursprünglichen Entwurf zufolge von der drohenden Drosselung „freikaufen“ können.

Während die Energiewirtschaft und die Verbände größtenteils verwundert auf die Veranlassung Altmaiers reagierten, zeigte sich die Automobilindustrie zufrieden. Sie hatte zuvor die geplante Regelung kritisch betrachtet. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) hatte geäußert:

„Zwei Stunden Abriegelung pro Tag sind ein sehr starker Eingriff, der den Kundennutzen stark beeinträchtigt und vor dem Hintergrund der gut ausgebauten Stromnetze in Deutschland nicht nachvollziehbar ist.“

Die Automobilindustrie wollte eine Option zur Spitzenglättung lediglich im Notfall – und hätte eine Einführung zeitvariabler Tarife binnen drei Jahren bevorzugt.

Der Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (BNE), Robert Busch, hatte bereits zuvor von einem Steuerungs-Verhinderungs-Gesetz“ gesprochen, das unflexibel, teuer für den Verbraucher und schädlich für die „Verkehrswende“ gewesen wäre.



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