§28b IfSG: Bundestag beschließt Merkels Notbremsen-Gesetz – FDP plant Verfassungsbeschwerde

Der Bundestag hat eine bundeseinheitliche Notbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Die am Mittwoch verabschiedete Neufassung des Infektionsschutzgesetzes sieht Regeln zu Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren sowie der Schließung von Geschäften und Schulen vor. Die meisten Maßnahmen sollen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner gelten, Schulen müssen ab einer Inzidenz von 165 schließen.
Epoch Times21. April 2021

17:40 Uhr: FDP plant Verfassungsbeschwerde gegen Infektionsschutzgesetz

Der FDP-Partei- und Fraktionsvorsitzende Christian Lindner hat eine Beschwerde gegen die Novelle des Infektionsschutzgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt. „Wir sehen die Regeln zur Ausgangssperre verfassungsrechtlich unverändert als hoch problematisch an“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgaben).

Wir wollen deshalb die Rechtmäßigkeit in Karlsruhe geprüft sehen. Die Ausgangssperre ist nicht notwendig zur Bekämpfung der Pandemie, aber dennoch ein Grundrechtseingriff.“

Außerdem fehle im Gesetz die Unterscheidung zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften. Lindner kritisierte die Grünen, die diese Kritik teilten, das Gesetz aber „trotz ihrer Bedenken hinsichtlich einer Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz nicht ablehnen“. Dies sei „verwunderlich“.

Der FDP-Chef sagte, dass seine Fraktion auch politische Bedenken gegen das Gesetz habe. Dazu zählten die aus Sicht der Liberalen „falschen Schulschließungen ab einer Corona-Inzidenz von 165 und die alleinige Abstützung der Maßnahmen auf den Wert der Neuinfektionen“. Diese Einwände seien jedoch rein politischer Natur und nicht justiziabel.

Der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle, sagte dem RND, eine große Zahl von FDP-Abgeordneten werde jeweils für sich „in den nächsten Wochen Verfassungsbeschwerde“ einlegen.

Die Fraktion insgesamt dürfe dies nicht, weil für eine Normenkontrollklage ein Viertel der Abgeordneten erforderlich sei. Das Quorum verfehle die FDP. Kuhle sagte zudem der RTL/n-tv-Redaktion, man werde mit einem Eilantrag in Karlsruhe vorgehen.

15:50 Uhr: Bundestag beschließt bundeseinheitliche Corona-Notbremse

Der Bundestag hat die sogenannte „Bundesnotbremse“ auf den Weg gebracht. 342 Abgeordnete stimmten am Mittwoch in der Schlussabstimmung für die umstrittene Änderung des Infektionsschutzgesetzes. 250 Parlamentarier lehnten dies ab, 64 enthielten sich.

In der vorausgegangenen Debatte hatte Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus um Zustimmung geworben: Wenn man das Gesetz nicht beschließe, „dann werden Menschen krank werden, und dann werden Menschen sterben“, sagte er. Widerstand kam von der Opposition.

AfD-Fraktionschef Alexander Gauland warf der Bundesregierung vor, „zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik die Freiheitsrechte im Grundgesetz einzuschränken“.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP, Christine Aschenberg-Dugnus, kündigte unterdessen an, dass ihre Partei eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe auf den Weg bringen werde, falls Ausgangssperren beschlossen werden.

Das durch den Bundestag beschlossene Gesetz sieht für Gebiete, in denen an drei aufeinander folgenden Tagen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, eine bundesweit verbindliche Notbremse vor.

Unter anderem treten dann Ausgangsbeschränkungen von 22 Uhr bis 5 Uhr in Kraft. Ausnahmen gibt es für abendliche Spaziergänger oder Jogger zwischen 22 Uhr und Mitternacht. Voraussetzung ist, dass sie allein unterwegs sind. Dieser Punkt war im parlamentarischen Verfahren abgeschwächt wurden – ursprünglich sollte die Ausgangssperre ab 21 Uhr gelten und keine weiteren Ausnahmen beinhalten. Ebenfalls geändert wurde der Schwellenwert, ab dem Schulen geschlossen werden sollen: Der Inzidenzwert für das Verbot von Präsenzunterricht wurde von 200 auf 165 abgesenkt. Auch hier muss der Wert an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten werden. Strengere Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von Geschäften und Freizeiteinrichtungen gehören ebenfalls zu den Maßnahmen, die durch das Gesetz festgelegt werden.

Das Paket muss noch den Bundesrat passieren, was am Donnerstag geschehen soll.

15:00 Uhr: Alle Änderungsanträge von FDP, Linke und den Grünen abgelehnt

In namentlicher Abstimmung lehnte der Bundestag in zweiter Lesung vier Änderungsanträge der FDP (19/2875219/2875319/2875519/28756) ab. Dem ersten Änderungsantrag (19/28752) stimmten 88 Abgeordnete zu, 456 lehnten ihn ab, 116 enthielten sich. Dem zweiten Änderungsantrag (19/28753) stimmten 149 Abgeordnete zu, 450 lehnten ihn ab, 61 enthielten sich. Dem dritten Änderungsantrag (19/28755) stimmen 90 Abgeordnete zu, 456 lehnten ihn ab, 114 enthielten sich. Dem vierten Änderungsantrag stimmten ebenfalls 90 Abgeordnete zu, 460 lehnten ihn ab, 110 enthielten sich.

Ebenfalls in namentlicher Abstimmung abgelehnt wurde Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/28760). 118 Abgeordnete stimmten dafür, 457 dagegen, 78 enthielten sich.

Zwei weitere Änderungsanträge der FDP (19/2875419/28757) wurden per Handzeichen bei Enthaltung der Linken und der Grünen mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und AfD abgelehnt. Keine Mehrheit fanden auch zwei Änderungsanträge der Linken (19/2875819/28759). Die Koalitionsfraktionen und die AfD lehnten sie ab, die FDP und die Grünen enthielten sich.

In dritter Lesung stimmt der Bundestag schließlich noch über Entschließungsanträge der FDP (19/28761) und der Linken (19/28762) ab.

Jetzt folgt die namentliche Abstimmung.

13:00 Uhr: FDP, AfD und Linke bekräftigen im Bundestag Nein zu Infektionsschutzgesetz

Die Opposition im Bundestag hat in der Debatte um das neue Infektionsschutzgesetz ihre Kritik an dem Vorhaben der Koalition bekräftigt. AfD, FDP und Linke kündigten am Mittwoch an, bei der Abstimmung am Nachmittag dagegen zu stimmen. Die Grünen wollen sich enthalten. Die FDP-Gesundheitspolitikerin Christine Aschenberg-Dugnus sagte, die vorgesehenen bundeseinheitlichen Ausgangssperren seien „keine geeignete Maßnahme“. Die FDP werde eine Verfassungsbeschwerde auf den Weg bring, sollte die Ausgangssperre wie geplant kommen.

Die Linken-Fraktionsvorsitzende Amira Mohamed Ali verwies auf den hohen Anteil von Infektionen in Betrieben. Trotzdem würden in dem Gesetz die Arbeitgeber „nicht richtig in die Pflicht“ genommen. Die Umsetzung von Homeoffice werde „nicht richtig kontrolliert“, Tests am Arbeitsplatz solle es nur als Angebot geben. Sie kritisierte zudem, es sei „Irrsinn“, dass bis zu einer Inzidenz von 165 Präsenzunterricht in Schulen stattfinden solle.

Die Grünen-Gesundheitspolitikerin Maria Klein-Schmeink warf der Koalition vor, sie habe „zu spät, zu zögerlich gehandelt“. Die geplante bundeseinheitliche Notbremse sei „zu halbherzig und zu wenig wirksam“. Die Grünen könnten dem „am Ende so nicht zustimmen“. Ihre Fraktion erkenne an, dass es im Gesetzgebungsverfahren Verbesserungen gegeben habe. „Aber insgesamt reichen diese Maßnahmen nicht aus, um tatsächlich eine Trendumkehr hinzubekommen“, sagte Klein-Schmeink.

AfD-Fraktionschef Alexander Gauland warf der großen Koalition vor, sie unternehme mit dem Gesetz einen Angriff auf Freiheitsrechte, den Föderalismus und den „gesunden Menschenverstand“. Statt Impfstoff zu beschaffen, wo immer es ihn gebe, „wollen sie das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik die Freiheitsrechte des Grundgesetzes einschränken. Es werde ein „Experiment ausprobiert, von dem manche hoffen, man könnte es bei anderer Gelegenheit wiederholen“.

Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) sagte in der Debatte, das bundeseinheitliche Gesetz werde zu Verständlichkeit und Akzeptanz der Maßnahmen beitragen. Er verteidigte insbesondere die Sonderregelung für die Schulen, die erst ab einem Inzidenzwert von 165 geschlossen werden sollen. Die Kinder „haben es verdient, dass wir uns um sie kümmern“, sagte der Bundesfinanzminister. Deshalb sollten die Schulen als letztes geschlossen werden. Die Grenze von 165 für die Schulen war auch in der SPD als zu hoch kritisiert worden.

Dem zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf zufolge müssen die Schulen ab einer Inzidenz von 165 schließen, zunächst war hier der Grenzwert von 200 geplant. Die große Koalition hatte sich zudem auf eine Lockerung der ursprünglich anvisierten Regelung zur Ausgangssperre verständigt. Sie soll nunmehr erst ab 22.00 Uhr gelten, Spazierengehen und Joggen soll noch bis Mitternacht erlaubt sein.

Am Donnerstag soll das Gesetz den Bundesrat passieren, danach könnte es Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnen. Damit wäre der Weg frei für das Inkrafttreten der Neuregelung spätestens in der kommenden Woche.

12:00 Uhr: Der Livestream aus dem Bundestag ist wieder hergestellt.

11:15 Uhr: Der Livestream aus dem Bundestag ist abgebrochen.

Zu sehen war zuvor, wie die AfD einen Antrag zur Geschäftsordnung stellte und forderte, die Abstimmung zum Infektionsschutzgesetz von der Tagesordnung zu nehmen. Kurz darauf sprach der erste Redner der CDU – und mitten in seiner Rede wurde die Übertragung unterbrochen.

Das Parlamentsfernsehen des Bundestages bestätigte der Epoch Times auf Anfrage, dass sie technische Probleme haben und daran arbeiten.

++++ Update ++++

Heute im Bundestag

Im Kampf gegen die dritte Corona-Welle sollen bundesweit verbindliche Regeln für schärfere Gegenmaßnahmen kommen. Der Bundestag will dazu am heutigen Mittwoch (11:00 Uhr) eine „Notbremse“ mit konkreten Vorgaben bei hohen Infektionszahlen beschließen.

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Dazu gehören weitgehende nächtliche Ausgangsbeschränkungen, Schließungen von Schulen und strengere Bestimmungen für Geschäfte. Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sollen an diesem Donnerstag noch in den Bundesrat gehen und dann rasch in Kraft treten – vorerst bis Ende Juni. Aus der Opposition und von Patientenschützern kam Kritik.

Gezogen werden soll die „Bundes-Notbremse“, wenn in einem Landkreis oder einer Stadt die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Auf eine ähnliche Notbremse hatten sich Anfang März auch schon Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten verständigt.

Eine teils zögerliche Umsetzung in den Ländern stieß aber auf Kritik besonders des Bundes. Daher soll nun ein Bundesgesetz greifen. Fürs Umschalten auf Fernunterricht in den Schulen soll ein höherer Schwellenwert von 165 gelten.

Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sagte der dpa: „Ein bundeseinheitliches Vorgehen ist richtig, aber die Maßnahmen sind nicht ausreichend.“ Bei einem Inzidenzwert von 100 werde die Notbremse zu spät und zu zögerlich gezogen, greifen müsste sie schon ab 50. „Die Maßnahmen fokussieren sich zu stark auf private und zu wenig auf wirtschaftliche Aktivitäten.“

Am Arbeitsplatz sollte zweimal wöchentlich verpflichtend getestet und das auch dokumentiert werden, dort sei eine FFP2-Maskenpflicht geboten. Schulschließungen ab einer Inzidenz von 165 seien viel zu spät. „Mit diesem halbgaren Gesetz werden wir die Kontrolle über das Virus nicht zurückgewinnen.“

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnte, das Gesetz könne vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern, was verheerende Auswirkungen für den Rückhalt in der Bevölkerung hätte. „Deshalb ist der Bundestag aufgefordert, die notwendigen bundesweiten Maßnahmen nicht allein auf Inzidenzen zu stützen“, sagte Vorstand Eugen Brysch der dpa.

Daneben seien die Impfrate der betagten und schwerst kranken Menschen sowie die Belastung der Krankenhäuser im Infektionsschutzgesetz zu berücksichtigen. Der Blick allein auf Intensivstationen reiche nicht, denn dort werde nur ein kleiner Teil der Covid-19-Patienten versorgt.

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) verteidigte die Pläne zu Ausgangsbeschränkungen. „Der Blick ins Ausland zeigt, dass alle Länder, die hohe Infektionszahlen wieder in den Griff bekommen haben, phasenweise zu Ausgangsbeschränkungen gegriffen haben“, sagte er dem „Tagesspiegel“.

Schäuble betonte zugleich: „Unabhängig von Verboten und Kontrollen: Jeder Einzelne kann mit dem richtigen Verhalten dazu beitragen, die dritte Welle zu brechen.“

Der Landkreistag mahnte, Ausgangsbeschränkungen mit Augenmaß zu überwachen. „Die Menschen dürfen die Kontrolle nicht als schikanierend empfinden“, sagte Präsident Reinhard Sager dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Kernpunkte der „Notbremse“ für Regionen mit hohen Infektionszahlen:

AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN: Von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr darf man die Wohnung oder sein Grundstück nicht verlassen – mit Ausnahmen für Notfälle, die Berufsausübung, Pflege und Betreuung, die Versorgung von Tieren oder andere gewichtige Gründe. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt bleiben, allerdings nur allein.

PRIVATE KONTAKTE: Es darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Für Zusammenkünfte von Ehe- und Lebenspartnern oder zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts gilt die Beschränkung nicht. Zu Trauerfeiern sollen bis zu 30 Menschen zusammenkommen dürfen.

LÄDEN: Fürs Einkaufen jenseits des Lebensmittel-, Drogerie-, Buch- und Blumenhandels sowie anderer Bereichen soll gelten: Geschäfte können Kunden nur einlassen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Steigt der Wert über 150, wäre nur noch das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) erlaubt.

SCHULEN: Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage hintereinander über 165,wird ab dem übernächsten Tag der Präsenzunterricht verboten. Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen sind möglich. (dpa)



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