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Schuldner klagt gegen Schufa

Zu spät bezahlte Rechnungen: BGH urteilt am 17. Dezember über Schufa-Speicherung

Werden Schuldner ungleich behandelt? Bei der Schufa werden nach einer Insolvenz und der Restschuldbefreiung die Daten nach einem halben Jahr gelöscht. Wer spart, um all seine Schulden selbst zu bezahlen, steht länger in der Datenbank.

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Über die App ihrer Tochter „Bonify“ gewährt die Schufa bereits etwas Einblick in individuelle Daten (Symbolbild).

Foto: Peter Kneffel/dpa

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Lesedauer: 3 Min.

Die Schufa-Bewertung kann über vieles entscheiden: eine neue Mietwohnung, einen Kredit, den Stromvertrag. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe beantwortet am Donnerstag eine grundsätzliche Frage dazu: Wie lange darf die Schufa Daten über Zahlungsausfälle speichern, wenn die Schulden bezahlt wurden? (Az. I ZR 97/25)
Im konkreten Fall beglich der Kläger drei Forderungen über insgesamt etwa 740 Euro trotz Mahnungen und einem Vollstreckungsbescheid erst nach zehn bis 22 Monaten. Die Schufa stufte das Risiko eines Zahlungsausfalls als „sehr kritisch“ ein. In solchen Fällen kommen Verträge oft nicht zustande.

Bis zu drei Jahre gespeichert

Das Problem kann eine ganze Weile lang bestehen. Denn die Schufa speichert die Daten noch für bis zu drei Jahre, in bestimmten Fällen auch nur für anderthalb Jahre. So sehen es die eigenen Regeln der Wirtschaftsauskunfteien vor, die der hessische Datenschutzbeauftragte genehmigte. Gesetzlich ist die Frist nicht klar geregelt.
Die Schufa begründet die Speicherfrist damit, dass die Betroffenen statistisch ein mindestens zehnmal so hohes Risiko hätten wie andere, noch einmal in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten.
So würden die Prognosen für die Banken schlechter, diese müssten höhere Risikoaufschläge nehmen oder restriktiver bei der Vergabe von Krediten sein.

Schuldner zog vor Gericht

Der frühere Schuldner in dem konkreten Fall zog vor Gericht. Das Oberlandesgericht Köln verurteilte die Schufa dazu, ihm 1.040 Euro zu zahlen. Zur Begründung erklärte es, dass die Daten sofort nach der Zahlung gelöscht werden müssten. Sie jahrelang zu speichern, verstoße gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung.
Die Schufa wandte sich daraufhin an den Bundesgerichtshof (BGH), um die Frage grundsätzlich klären zu lassen. Dieser muss bei seiner Antwort sowohl an europäisches als auch an deutsches Recht denken.
Er muss entscheiden, ob frühere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg hier übertragen werden kann. Der EuGH hatte im Dezember 2023 entschieden, dass private Wirtschaftsauskunfteien bestimmte Daten nicht länger speichern dürfen als das öffentliche Insolvenzregister.

Involvenz und Restschuldbefreiung werden zeitiger gelöscht

Dabei ging es aber um die Restschuldbefreiung nach einer Privatinsolvenz, nicht um erledigte Zahlungsstörungen wie in dem Fall aus Nordrhein-Westfalen. Die Schufa hatte diese Frist schon zuvor auf sechs Monate verkürzt.
Die Anwältin des Klägers sagte vor dem BGH dazu, dass Schuldner ungleich behandelt würden. Nach einer Insolvenz und der Restschuldbefreiung würden die Daten nach einem halben Jahr gelöscht. Wer dagegen – wie der Kläger – spare, um all seine Schulden selbst zu bezahlen, stehe länger in der Datenbank.
Der BGH muss außerdem überlegen, ob er die Regelungen des deutschen Schuldnerverzeichnisses einbezieht. Dort werden Schuldner eingetragen, welche rechtskräftige Forderungen nicht erfüllen konnten. Auch hier beträgt die Frist zur Löschung der Daten drei Jahre – wird die Forderung allerdings ausgeglichen, werden sie sofort gelöscht.
Ihr Urteil verkünden die Richter des ersten Zivilsenats am Donnerstagmorgen. (afp/ks)

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