Aberkennung der Gemeinnützigkeit: Steuergewerkschaft rechnet mit Klage Attacs vor dem Bundesverfassungsgericht

Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für Attac könnte Konsequenzen auch für andere Verbände haben.
Titelbild
BundesverfassungsgerichtFoto: Simon Hofmann/Getty Images
Epoch Times27. Februar 2019

Nach Einschätzung des Bundesvorsitzenden der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Thomas Eigenthaler, könnte die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit für das globalisierungskritische Netzwerk Attac ein weiteres juristisches Nachspiel haben. „Ich gehe davon aus, dass der Streit am Ende vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird“, sagte Eigenthaler dem „Handelsblatt“ (Donnerstagsausgabe). Die Organisation könne sich mit einer Verfassungsbeschwerde an Karlsruhe wenden, wenn sie sich in ihren Grundrechten verletzt sehe.

„Gelänge es Attac, glaubhaft zu machen, dass wirtschaftsnahe Vereine und Stiftungen eher durchkommen, wäre das sicher etwas, wo das Gericht aufhorchen würde“, so der Gewerkschaftsvorsitzende weiter. Befürchtungen, wonach wegen des Attac-Urteils der Status der Gemeinnützigkeit Tausender Vereine und Stiftungen bedroht sein könnte, teilt Eigenthaler nicht. Das Urteil des Bundesfinanzhofs stelle „keine Verschärfung der Rechtslage, sondern nur eine Klarstellung“ dar. Ein Politikverbot für gemeinnützige Vereine beinhalte es nicht. Aber politisches Handeln müsse sich innerhalb eines vom Gesetzgeber definierten Vereinszwecks abspielen, etwa Umweltschutz, Verbraucherschutz oder auch Sport.

„Gemeinnützige Umweltverbände dürfen sich deshalb zur Umweltpolitik äußern und auch Aktionen durchführen“, so der Steuergewerkschafter. Ein „allgemeinpolitisches“ Handeln außerhalb der definierten Zwecke sei hingegen „schädlich“. Gleichwohl seien gesetzgeberische Anpassungen möglich. Der Bundestag als Gesetzgeber sei „frei darin, neue förderungswürdige Gebiete zu definieren“, sagte Eigenthaler dem „Handelsblatt“. Als Beispiele nannte er den Bereich Inklusion und die Integration von Zuwanderern. Vor einer Öffnung in den „allgemeinpolitischen Sektor“ warnte der Gewerkschafter hingegen. „Das ist bei manchen vielleicht gut gemeint, würde aber auch radikalen und dubiosen Vereinen Tür und Tor öffnen und ihnen Steuerprivilegien verschaffen“, sagte er. Zudem könne es nicht sein, dass Parteien „schärfer angefasst“ würden als Nichtregierungsorganisationen (NGO). Dies verbiete schon das Grundgesetz, das den Parteien einen besonderen Status bei der politischen Willensbildung einräume, so Eigenthaler weiter. (dts)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion