Bundesregierung verschärft Corona-Regeln um 2G-Plus

Epoch Times14. November 2021

Angesichts des sprunghaften Anstiegs der Corona-Zahlen in Deutschland verschärft die Bundesregierung das geplante neue Maßnahmenpaket. Das berichtet der „Tagesspiegel“ unter Berufung auf Änderungsentwürfe für das überarbeitete Infektionsschutzgesetz und weitere Gesetze zur Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Sie gehen demnach auf entsprechende Vorschläge von SPD, Grünen und FDP zurück.

So wird auch die Option auf 2G-Plus eingeführt, also Zutritt zu bestimmten Veranstaltungen für Geimpfte oder Genesene nur noch mit einem zusätzlichen negativen Testnachweis. Eine 2G-Plus-Regelung für Veranstaltungen hatte zuletzt auch der geschäftsführende Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gefordert.

Bayern hatte beantragt, dies auch zum Beispiel auf Clubs und Diskotheken auszuweiten. Bisher regelt der Paragraph 28c des Infektionsschutzgesetzes, dass die Länder Ausnahmen für geimpfte, genesene und getestete Personen erlassen können.

Nun soll folgender Passus ergänzt werden: „In der Rechtsverordnung kann vorgesehen werden, dass Erleichterungen und Ausnahmen für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auszugehen ist, nur bestehen, wenn sie ein negatives Ergebnis eines Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen können.“

Zudem müssen Arbeitnehmer bei Betreten der Arbeitsstelle ihren Impfstatus offenlegen – wer nicht geimpft oder genesen ist, braucht täglich einen negativen Test. Angesichts der großen Anzahl der Betriebe und der begrenzten Kapazität der zuständigen Aufsichtsbehörden werden die Betriebe verpflichtet, die Nachweise über den Status geimpft, genesen oder getestet ihrer Beschäftigten zu kontrollieren.

Dazu sollen Arbeitgeber ein Auskunftsrecht bekommen; zu diesem Zweck dürfen „personenbezogene Daten sowie Daten zum Impf-, Sero- und Teststatus in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (Covid-19), verarbeitet werden“, heißt es in dem Entwurf.

Außerdem werden tägliche Testpflichten in Pflegeheimen eingeführt – und wo immer es geht, eine Rückkehr zur Homeoffice-Pflicht. „Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen“, heißt es in den Entwürfen für die Änderungsanträge des Pakets, welches am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden soll.

Weiterhin soll aber den Ländern die Rechtsgrundlage für Lockdowns entzogen werden. Es bleibt dabei, dass trotz der Kritik vor allem der Union die epidemische Lage nationaler Tragweite zum 25. November enden soll. Dann könnten die Länder keine Lockdowns oder Ausgangssperren mehr verhängen – SPD, Grüne und FDP hatten das Ende damit begründet, dass keine Überlastung des Gesundheitssystems mehr drohe.

Nun haben sich das Infektionsgeschehen und auch die Lage in den Kliniken allerdings deutlich verschärft, auch der Bedarf an Impfungen nimmt wieder deutlich zu. Allerdings können die Länder wie bisher Zutrittsbeschränkungen für Ungeimpfte verhängen. Bisher ist noch offen, ob es zu bundesweit einheitlichen 2G- oder 2G-Plus-Regelungen kommen wird.

Am Donnerstag berät darüber auch ein Bund-Länder-Gipfel. Zusätzlich wird zwischen SPD, Grünen und FDP eine Impfpflicht etwa für Pflegekräfte oder andere Berufe mit viel Kontakt zu vulnerablen Gruppen diskutiert, ebenso eine 3G-Modell bei der Benutzung von Zügen wie etwa in Frankreich. (dts)



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