Bundesweite Ermittlungen gegen armenische Mafia

BKA: Es gibt eine armenische Mafia in Deutschland, sie verfüge über "erhebliche finanzielle Ressourcen" und könne "eine Gefährdung für den Rechtsstaat" sein.
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Skyline von Jerewan, der Hauptstadt von Armenien, mit dem Berg Ararat im Hintergrund.Foto: iStock
Epoch Times2. November 2018

Das Bundeskriminalamt (BKA) und sechs Landeskriminalämter haben in einem geheimen Verfahren jahrelang gegen die armenische Mafia ermittelt. Das geht aus dem vertraulichen Abschlussbericht des Ermittlungsprojekts Fatil („Fight Against Thieves In Law“ – Kampf gegen Diebe im Gesetz) hervor, über den der „Spiegel“ berichtet. Dabei handelt es sich um eines der größten Verfahren gegen die Organisierte Kriminalität (OK) in Deutschland.

Ausgangspunkt war eine Schießerei zwischen zwei Clans im Juli 2014 in Erfurt. Im Zuge des Ermittlungsprojekts wurden deutschlandweit 14 Verfahren eingeleitet. Laut dem BKA-Bericht wurden gegen 42 Personen Finanzermittlungen geführt, unter anderem wegen des Verdachts der Geldwäsche, berichtet das Nachrichtenmagazin weiter.

An Fatil waren auch der Bundesnachrichtendienst (BND) und Europol beteiligt. Das BKA schreibt in dem Bericht, dass eine armenische Mafia in Deutschland „tatsächlich existiert“.

Zusammen mit anderen Gruppen aus dem russisch-eurasischen Bereich verfüge sie über „erhebliche finanzielle Ressourcen“ und könne „eine Gefährdung für den Rechtsstaat“ sein, berichtet das Nachrichtenmagazin.

Das Fatil-Projekt wurde im Sommer 2018 beendet, viele Verfahren mussten mangels Beweisen eingestellt werden. Laut dem Bericht sind die Gründe unter anderem fehlende technische Möglichkeiten der Überwachung, zu wenig Personal und die Zurückhaltung vieler Staatsanwaltschaften, Verfahren gegen OK-Gruppen einzuleiten.

Der armenische Botschafter in Deutschland, Ashot Smbatyan, habe den Behörden angeboten, sie im Kampf gegen die armenische Mafia zu unterstützen, berichtet der „Spiegel“ weiter.

Laut einem vertraulichen Schreiben vom März 2018 rät das BKA allerdings von einer Kooperation ab: Aufgrund der möglichen „Verquickungen“ von staatlichen Strukturen mit den „Dieben im Gesetz“ komme eine „vertiefte Zusammenarbeit mit Armenien nicht in Betracht“. (dts)



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