Einschränkung trotz Impfung: Neue Kontaktregeln nach Weihnachten geplant

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Bundeskanzler Scholz zwischen NRW-Ministerpräsident Wüst und der RegierendeN Bürgermeisterin von Berlin, giffey.Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa Pool/dpa/dpa
Epoch Times22. Dezember 2021

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Mit neuen Einschränkungen wollen Bund und Länder die Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus bremsen. Entsprechende Beschlüsse fassten Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Länderchefs am Dienstagnachmittag bei einer Schaltkonferenz.

Kontaktbeschränkungen:

Erstmals soll es Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene im privaten Umfeld geben: Ab dem 28. Dezember sollen sich dann nur noch maximal zehn Menschen treffen können. Kinder im Alter unter 15 Jahren sind ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person an dem Treffen teilnimmt, sollen die schärferen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte gelten. Für diese sind dann Treffen auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt.

Feiertage:

Für die bevorstehenden Weihnachtstage geben Bund und Länder nur eine Empfehlung ab, keine Vorschrift: Sie rufen die Bürgerinnen und Bürger auf, die Zahl der Kontakte bei den Feiern im Familienkreis „eigenverantwortlich zu begrenzen“. An Silvester sollen dann schon die neuen Kontaktbeschränkungen in Kraft sein. „Insbesondere Silvesterfeiern mit einer großen Anzahl von Personen sind in der gegenwärtigen Lage nicht zu verantworten“, heißt es in dem Beschluss.

Großveranstaltungen:

Spiele der Fußball-Bundesliga und andere Großveranstaltungen sollen wieder ganz ohne Zuschauer stattfinden. Dies soll ab 28. Dezember für alle überregionalen Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen gelten. Clubs und Diskotheken sollen „spätestens“ ab diesem Tag geschlossen werden, alle Tanzveranstaltungen sind dann verboten.

Einzelhandel und Freizeit:

Hier soll die bestehende 2G-Regelung weiter gelten: Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung wie etwa Kinos, Theater und Gaststätten sowie zum Einzelhandel erhalten nur Geimpfte und Genesene (2G). Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2G-Plus). Diese Vorschrift gilt nicht bei Lebensmittelgeschäften.

Impfungen:

Das Ziel, von Mitte November „bis zum Jahresende 30 Millionen Impfungen durchzuführen, wird erreicht“, heißt es in dem Beschluss. Die Regierenden geben darin ein neues Ziel aus: „Bund und Länder wollen weitere 30 Millionen Impfungen (Booster-, Erst- und Zweitimpfungen) bis Ende Januar 2022 erreichen.“ Die Booster-Impfkampagne soll intensiviert werden und „auch über Weihnachten, an den Tagen zwischen Weihnachten und Silvester und an Silvester weiterlaufen“.

Coronatests:

Bei allen Treffen mit mehreren Menschen außerhalb des eigenen Haushaltes empfehlen die Regierenden eine „vorsorgliche Testung auch für geimpfte Personen“. Dies gelte „insbesondere für das Zusammentreffen mit älteren Personen“.

Infrastruktur:

Bund und Länder wollen dafür Sorge tragen, dass grundlegende Einrichtungen auch dann weiter funktionieren, falls viele Beschäftigte sich zeitgleich mit Omikron infizieren und ausfallen. Zu dieser kritischen Infrastruktur zählen etwa Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Telekommunikation, Strom- und Wasserversorgung. Alle Betreiber kritischer Infrastrukturen werden aufgerufen, umgehend Notfallpläne aufzustellen. „Der neu einrichtete Bund-Länder-Krisenstab wird dies unterstützen“.

Allgemeine Lageeinschätzung:

Bund und Länder verweisen auf wissenschaftliche Erkenntnisse, wonach der Omikron-Variante eine „nie dagewesene Verbreitungsgeschwindigkeit“ zu eigen ist. „Die neue Virusvariante unterläuft außerdem einen bestehenden Infektionsschutz: Sie infiziert damit in kürzester Zeit deutlich mehr Menschen und bezieht auch Genesene und Geimpfte stärker in das Infektionsgeschehen ein. Dies kann zu einer explosionsartigen Verbreitung führen.“ Die nächste Bund-Länder-Runde soll am 7. Januar stattfinden. Dan soll die Bundesregierung einen Plan mit weiteren Maßnahmen zur Omikron-Eindämmung vorlegen. (afp/dpa)



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