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Betrug aufgedeckt

Frankfurter OLG: Auslieferung nach Griechenland zulässig

Auslieferungen sind in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Falle eines verurteilten Afghanen war dies aufgrund eines bestehenden Strafbestandes in beiden betroffenen Ländern möglich.

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Auslieferungen aus Deutschland in andere Länder sind immer an bestimmte Kriterien gebunden.

Foto: dts

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Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Auslieferung eines Afghanen nach Griechenland zur Vollstreckung einer dort ausgesprochenen Freiheitsstrafe für zulässig erklärt. Das teilte das OLG am Dienstag mit. Der Mann war in Griechenland zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.
Dem Urteil liegt zugrunde, dass der Verurteilte 2020 in Thessaloniki einem anderen afghanischen Staatsangehörigen einen echten afghanischen Pass und einen deutschen Aufenthaltstitel übergab, um die Ausreise nach Österreich zu ermöglichen. Die Polizei erkannte das Täuschungsmanöver am Flughafen Thessaloniki.
Das OLG begründete seine Entscheidung damit, dass die Tat sowohl nach deutschem als auch nach griechischem Recht strafbar sei. Ein Abschiebeverbot stehe der Auslieferung nicht entgegen, da der Verurteilte durch seine Handlungen selbst bewiesen habe, dass seine Ausreise in einen anderen Staat möglich und zumutbar sei.
Grundsätzlich gibt es Unterschiede bei Ausweisungen, Abschiebungen und Auslieferungen:
  • Ausweisungen werden aufgrund behördlicher Anordnungen getroffen, dass eine Person das Land verlassen muss – sie verliert somit ihr Aufenthaltsrecht.
  • Abschiebungen zeigt sich in Form einer zwangsweisen Durchsetzung der Ausreise durch staatliche Behörden – meist nachdem eine Person einer Ausweisung nicht nachkommt, zum Beispiel durch Ablehnung eines Asylantrags.
  • Auslieferungen, wie im Falle des verurteilten Afghanen, stellen eine Überstellung an einen anderen Staat dar, meist auf Ersuch dessen. Dies geschieht in der Regel im Rahmen von Strafverfahren.
 
Die Entscheidung ist in diesem Fall nicht anfechtbar (Beschluss vom 25.3.2025, Az. 2 OAusA 24/25). (dts/red)

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