Fuellmich mahnt Drosten ab: 50.000 Euro Schadenersatz und Richtigstellung der Fakten gefordert

Fehlerhafte Beratung, falsche Tatsachenbehauptung, fehlende Evidenz. Schwer wiegen die Vorwürfe gegen den Charité-Virologen Christian Drosten. Der bekannte Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich macht einen Teilbetrag der Schadenersatzansprüche für seine Berliner Mandantschaft in fünfstelliger Höhe geltend und fordert darüber hinaus eine Richtigstellung der Sachlage.
Von 17. Dezember 2020

Seit Jahresbeginn verbreitet sich das aus China stammende neuartige Coronavirus in Deutschland. Bereits Mitte Januar gelang es der Arbeitsgruppe um Christian Drosten, Direktor des Instituts für Virologie am Campus Charité Mitte, den „weltweit ersten Diagnostiktest“ – den sogenannten PCR-Test –für das Virus verfügbar zu machen. „Ich gehe davon aus, dass die breite Verfügbarkeit des Diagnostiktests nun in kurzer Zeit helfen wird, Verdachtsfälle zweifelsfrei aufzuklären und zu bestimmen, ob eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung des neuen Virus möglich ist“, erklärte Drosten damals.

Inzwischen gilt der PCR-Test bei der Regierung und dem Robert Koch-Institut als „Goldstandard“. Sämtliche Datenerhebungen zu „Corona-Infizierten“ in der Pandemie wurden aufgrund des PCR-Tests erhoben. Aktuell werden wöchentlich über eine Million Menschen allein in Deutschland auf SARS-CoV-2 mit dieser Methode getestet. Bei Medizinern und Wissenschaftlern regt sich jedoch Widerstand. Am 15. Dezember folgte dem eine außergerichtliche Schadenersatzforderung, die der Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich für seine Mandantschaft aus Berlin geltend macht.

Dabei wird nicht bestritten, dass es bei COVID-19 schwere und tödliche Verläufe geben kann. Aber das quantitative Ausmaß der Bedrohung sei dramatisch überschätzt worden, erklärt Fuellmich. Bei der Begründung der Ansprüche seiner Mandantschaft stützt er sich auf fünf Falschbehauptungen:

  1. Es gibt keine Grundimmunität.
  2. Menschen ohne Symptome können das Virus an andere übertragen.
  3. Ein PCR-Test weist auf eine COVID-19-Infektion hin.
  4. Dem Gesundheitssystem droht eine Überlastung.
  5. Freiheitsbeschränkungen sind zur Pandemiebewältigung geeignet.

In dem Schreiben heißt es: „Unsere Mandantin erlitt und erleidet durch die grob unverhältnismäßigen und ohne evidenzbasiertes Fundament verhängten Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie erheblichen Schaden.“

Für diesen Schaden sei Drosten persönlich verantwortlich, „weil Sie als eine der Personen, die sich in erheblicher und entscheidender Weise in die Beratung der Politik eingeschaltet haben, vorsätzlich falsche Tatsachen behauptet haben und immer noch behaupten sowie – ebenfalls vorsätzlich – wesentliche Tatsachen verschwiegen haben und immer noch verschweigen“.

Tausende Menschenleben auf dem Gewissen

Der Jurist fordert, dass Drosten seinen „fehlerhaften Beitrag zur Politikberatung im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise“ richtigstellt und seiner Mandantschaft den bereits entstandenen Schaden ersetzt.

„Sämtliche Akteure, die für Einschnitte in das öffentliche Leben geworben, derartige Einschnitte verordnet und durchgesetzt haben, haben Tausende Menschenleben auf dem Gewissen, auch Sie, Herr Professor Drosten“, betont der Jurist.

Auffällig sei, dass die Sterblichkeit in zahlreichen Ländern gerade in den Zeitfenstern direkt nach Verhängung von kollektiven Freiheitsbeschränkungen sprunghaft anstieg. „Wenn wir COVID-19 dafür nachweisbar nicht verantwortlich machen können, fällt der Blick auf die Kollateralschäden der Freiheitsbegrenzungen“, stellt Fuellmich klar und zählt auf:

Demenzkranke verstarben mangels Fürsorge. Es wurden nachweisbar weniger Schlaganfälle und Herzinfarkte versorgt. Es wurden verfaulte Leichen von Menschen gefunden, die sich zuhause verbarrikadiert hatten und in ihren eigenen Wohnungen im wahrsten Sinne des Worte vergammelten. Es wurde ein deutlicher Anstieg der Suizide gemeldet. Die massenhaft durchgeführten Testungen führen zu fatalen Verwerfungen bei den Gesundheitsämtern, weil sie ihren anderen Aufgaben nicht gerecht werden. So ist die Trinkwasserkontrolle völlig zum Erliegen gekommen; es gibt mehr Legionellen-Tote als früher.

Abstandsgebot und Maske statt Stärkung des Immunsystems

Wenn nun der anstehende Winter tatsächlich eine große Zahl intensivmedizinisch relevanter Atemwegserkrankungen zutage fördere, dann sei dies nicht auf die Gefahr von COVID-19 zurückzuführen, sondern auf die Corona-Politik.

Social Distancing, das auch noch im Frühjahr gepredigt wurde, hält uns davon ab, unser Immunsystem zu trainieren“, kritisiert Fuellmich.

Und das „Bombardement mit Panikmeldungen“ aus dem In- und Ausland habe sein Übriges beigetragen, denn Angst wirke sich negativ auf das menschliche Immunsystem aus.

Bemerkenswert sei, „wie auffällig die Lügen hinter den Corona-Maßnahmen ineinandergreifen und einander bedingen“. So würden massenweise Testungen auch an gesunden Menschen durchgeführt werden, weil man davon ausgehe, dass jeder einzelne „Überbringer des todbringenden Virus“ sei. Dass bei vielen Menschen die Viren auf den Schleimhäuten sitzen, aber nicht in Körperzellen eindringen, würde nicht bedacht. Bei anderen komme das Immunsystem zum Tragen, sodass die Viren abgetötet werden.

„Bei ihnen allen wird man positive Testergebnisse zutage fördern –und zwar bei den folgenlos Infizierten noch bis zu drei Monate nach der Infektion. Werden diese Menschen dann positiv getestet, wird man sie wider besseres Wissen als ‚Neuinfektionen‘ listen“, schildert der Anwalt. Die Anzahl der Menschen, deren Immunsystem das Virus abtötet, wird nach Fuellmichs Einschätzung im Laufe der kalten Jahreszeiten zunehmen. Deshalb werde auch die Zahl der positiv Getesteten zunehmen – ohne dass deswegen irgendeine Ressource im Gesundheitswesen in Anspruch genommen werde.

„So, wie das Infektionsgeschehen derzeit abgebildet wird, ist es zielgerichtet darauf angelegt, dass der Lockdown nie enden wird“, erklärt Fuellmich.

Verantwortung als politischer Berater

Der Virologe habe mit seinen Ratschlägen einen „entscheidenden Einfluss auf die politischen Entscheidungsträger“, erläutert der Anwalt. Man habe Drosten deshalb konsultiert, weil die Politiker selbst nicht in der Lage waren, das Risiko durch SARS-CoV-2 richtig einzuschätzen.

„Welche Durchschlagskraft Ihre Falschbehauptungen zur Corona-Situation haben, zeigt sich ganz besonders bei den Gerichten: was aus Ihrem Munde kommt, wird ungeprüft übernommen“, beschreibt der Jurist das rechtliche Desaster. Niemand schützte bislang die Bevölkerung im Allgemeinen und die Unternehmen im Besonderen vor den Fehlinformationen, welche der Lockdown-Politik zugrunde liegen.

Auf die „unheilvollen Ratschläge“ von Drosten sei es schließlich zurückzuführen, dass die Gesundheitsämter mit der Auswertung der Massentests und der Kontaktverfolgung nicht mehr hinterherkämen und der Bundesregierung damit ein Vorwand geliefert werde, „über den Hebel von Artikel 35 Grundgesetz die Bundeswehr bei der Kontaktverfolgung einzusetzen und damit die Bevölkerung zusätzlich einzuschüchtern“.

Einer persönlichen Verantwortung für die entstandenen Schäden könne Drosten auch nicht durch die Aussage entkommen, dass die Politiker und Behörden die Maßnahmen beschlossen haben.

50.000 Euro vorläufiger Schadenersatz und Richtigstellung der Fakten

Der Schaden seiner Mandantschaft belaufe sich auf mehrere Hunderttausend Euro, schreibt Fuellmich weiter. Er macht zunächst einen Teilbetrag von 50.000 Euro geltend, der von Drosten bis zum 22. Dezember gezahlt werden soll. Die Geltendmachung weiterer darüber hinausgehender Beträge behält sich der Anwalt ausdrücklich vor.

Der Jurist fordert von dem Charité-Virologen:

  • Stellen Sie klar, dass es keinen Grund für die Annahme gibt, SARS CoV-2 könne eine unkontrollierbare Anzahl von Toten und Intensivpatienten verursachen!
  • Stellen Sie klar, dass die Fallstudie im New England Journal of Medicine vom 5. März 2020, an der Sie beteiligt waren und die angeblich eine asymptomatische Ansteckungsgefahr belegen soll, auf einer falschen Datengrundlage beruht und daher längst hätte zurückgezogen werden müssen!
  • Stellen Sie klar, dass ein positiver PCR-Test keine aktive Infektion nachweisen kann und daher nicht geeignet ist, für sich allein eine COVID-19-Diagnose zu begründen!
  • Stellen Sie klar, dass kollektive Freiheitsbeschränkungen keine Gewähr bieten, irgendetwas zur Eindämmung des Ausbreitungsgeschehens beizutragen, wohl aber nachweisbar massive Kollateralschäden verursachen!

Auch in Zukunft möge es Drosten unterlassen, gegenteilige Äußerungen zu tätigen. Weder dürfe die Politik länger mit „wissenschaftlich mangelhaften Informationen“ beraten werden, noch dürfe die Öffentlichkeit mit derartigen Informationen verunsichert werden.

Abschließend heißt es in dem anwaltlichen Schreiben:

Nehmen Sie zur Kenntnis, dass Sie mit jedem Tag, den Sie Ihre vorsätzlich falsche Risikoeinschätzung zu COVID-19 aufrechterhalten, die Sache nur noch schlimmer machen – für zahllose Menschen in diesem Land, aber auch für sich selbst. Denn wir werden dieses Schreiben allen Kollegen zur Verfügung stellen, die bereit sind, Mandanten zu vertreten, die infolge der Corona-Maßnahmen Schaden erlitten haben.

Sollte Drosten der Aufforderung nicht nachkommen, werde eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidlich werden. Dann werde „die ganze Wahrheit über den Lockdown“ zum Gegenstand einer gerichtlichen Beweisaufnahme werden.

[Anm.d.Red.: Erfinder des PCR-Tests ist der Chemiker Kary B. Mullis. Im Jahr 1993 erhielt er für seine Entwicklung aus 1985 den Nobelpreis für Chemie gemeinsam mit Michael Smith.]

 



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