Hospitalisierung als maßgebliche Größe – Auskunftspflicht von Beschäftigten beschlossen

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Krankenhauskorridor. Symbolbild.Foto: iStock
Epoch Times8. September 2021

Die Schutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie orientieren sich künftig vor allem an der Zahl der Menschen, die wegen ihrer Infektion ins Krankenhaus kommen.

Der Bundestag beschloss am Dienstag eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes, mit der die Hospitalisierungsrate zur wichtigsten Größe für die Maßnahmen der Länder zur Eindämmung der Pandemie wird.

Beschlossen wurde zudem die Auskunftspflicht von Beschäftigten in Kitas, Schulen und Heimen zu ihrem Impfstatus.

Die Neuregelungen wurden mit breiter Mehrheit im Bundestag angenommen, sie waren formal Teil des Gesetzes für die Hochwasserhilfen. Konkret ist im neuen Infektionsschutzgesetz vorgesehen, dass die Zahl der Corona-bedingten Krankenhauseinweisungen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen „wesentlicher Maßstab für die weitergehenden Schutzmaßnahmen“ wird.

Weitere Indikatoren „wie die unter infektionsepidemiologischen Aspekten differenzierte Anzahl der Neuinfektionen“, die verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten und die Anzahl der geimpften Menschen sollen bei der Bewertung des Infektionsgeschehens berücksichtigt werden.

Keine bundesweit einheitliche Werte

Bundesweit einheitliche Werte soll es dafür nicht geben. Die Landesregierungen sollen unter Berücksichtigung der jeweiligen stationären Versorgungskapazitäten in einer Rechtsverordnung selbst Schwellenwerte für die Hospitalisierungsrate festlegen.

Die Auskunftspflicht in Kitas, Schulen sowie Alten- und Pflegeheimen gilt für die Dauer der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Die Auskunft der Beschäftigten zu ihrem Impfstatus soll der Arbeitsorganisation dienen, arbeitsrechtliche Konsequenzen sind dabei ausgeschlossen.

Vertreter der großen Koalition verteidigten die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes. „Die Inzidenz hat an Aussagekraft verloren“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, Sabine Dittmar.

Zur Auskunftspflicht sagte sie, wo vulnerable und besonders Schutzbedürftige zusammen kommen, müsse in der Pandemie besondere Vorsicht herrschen. In Krankenhäusern oder Arztpraxen gebe es die Auskunftspflicht bereits.

Neue Auskunftspflicht unter Kritik

Auch Unionsfraktionsvize Stephan Stracke (CSU) sagte in der Debatte, der Inzidenzwert habe „ein Stück weit an Bedeutung verloren“. Er verwies zugleich darauf, dass die Zahl der Neuinfektionen künftig weiterhin mit herangezogen würden.

Die Linken-Abgeordnete Gesine Lötzsch kritisierte die neue Auskunftspflicht. „Unausgegorene Gesetzesänderungen zerstören das Vertrauen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern“, sagte sie. „Das lehnen wir ab.“ Der Bundesregierung warf sie Versagen bei der Impfkampagne vor – die Quote der Geimpften sei in anderen EU-Ländern deutlich höher.

Der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki begründete in der Debatte, warum seine Fraktion der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes nicht zustimmen wolle. „Diese Regierung lässt völlig im Dunklen, wann und unter welchen Bedingungen der bestehende Ausnahmezustand aufgehoben wird“, kritisierte Kubicki. „Massive Grundrechtseinschränkungen lassen sich nicht mehr begründen.“ (afp/oz)



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