In Deutschland blüht die Geldwäsche – zwei Aufsichtsbeamte in Berlin für 8206 Immobilienmakler

Selbst Trinidad und Tobago sind besser: Eine restriktive Meldepraxis bei Notaren und Immobilienmaklern und personell unterbesetzte Aufsichtsämter machen Geldwäsche in Deutschland immer lukrativer.
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Die Prüfämter sind völlig unterbesetzt: In Hamburg werden jährlich 140 000 Autos neu zugelassen, während nur zwei Aufsichtsbeamte die Auto- und Güterbranche zu prüfen ermächtigt sind.Foto: iStock
Von 30. September 2018

Neben der weltweiten Wertschätzung von „Made in Germany“ als Gütesiegel für Waren geht auch die Einschätzung, dass Deutschland nicht der richtige Ort für Korruption und Geldwäsche wäre, auf die Adenauer-Ära und die Zeit des Wirtschaftswunders zurück. Deutschland wurde weit über die Grenzen hinaus mit einer hohen Qualität des Rechtsstaates und mit einer korrekten und effizienten Verwaltung in Verbindung gebracht. Viele potenzielle Gangster schreckte der Ruf, der dem Land vorauseilte, möglicherweise schon dadurch im Vorfeld davon ab, hier schmutzige Geschäfte abzuwickeln.

Die 68er Ära kultivierte ein anderes Bild von dieser Zeit und investierte viel Zeit, Geld und Energie, um aus diesem Deutschland ein anderes Land zu machen – mit immer mehr Erfolg. Möglicherweise hat sich auch das herumgesprochen, sodass mit der Nachkriegsrepublik selbst irgendwann auch das Bild von der Unanfechtbarkeit und Unbestechlichkeit des gemeinen deutschen Verwaltungsbeamten ins Wanken geriet. Jedenfalls scheint irgendwann einmal der erste Akteur eines außerhalb der Legalität angesiedelten Zusammenschlusses in Deutschland den Versuch unternommen zu haben, kriminell erlangtes Geld zu waschen – und hat damit Erfolg gehabt.

Heute machen Schlagzeilen die Runde, die bislang als geradezu undenkbar galten: „Deutschland versagt im Kampf gegen Geldwäsche“, „Deutschland ist ein Geldwäsche-Paradies“, und jüngst im Handelsblatt, „Kaum Überwachung: Geldwäsche in Deutschland – ein Staat verliert die Kontrolle“.

Wohnbaugesellschaft hat Bargeschäfte nicht gemeldet

Dabei zeigen Fälle wie die jüngste Beschlagnahme von 77 Immobilien eines arabischen Clans im Gesamtwert von zehn Millionen Euro, dass Polizei und Justiz durchaus noch in der Lage sind, Handlungsfähigkeit zu beweisen. Die Immobilien, so lautet der Verdacht, sollen mithilfe von Geld erworben worden sein, das aus Drogengeschäften oder Raub stammt.

Allerdings kommt es in vielen Fällen gar nicht erst dazu, dass die Strafverfolgungsbehörden einem Anfangsverdacht nachgehen – weil dieser ihnen gar nicht zur Kenntnis gelangt.

Im Fall des arabischen Clans sollen die verdächtigen Geschäfte bereits ins Jahr 2008 zurückreichen, und Akteure, denen im Rahmen ihrer beruflichen Pflichten eine Kontrollfunktion zukommt, hätten wesentlich früher reagieren können und müssen. So soll eine Mitarbeiterin einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft eine Verdachtsmeldung unterlassen haben, obwohl ein Interessent zwei Immobilien in Neukölln für 200 000 Euro in bar kaufen wollte.

Exekutivbeamte bestätigen dem „Handelsblatt“, dass Immobilienmakler, Notare und Autohändler, die zu den Schlüsselfiguren bei der Abwicklung potenziell anrüchiger Geschäfte zählen, sich öfter bedeckt halten als es ihnen zustünde. Allerdings habe dies auch selten Konsequenzen, weil die Kontrollmöglichkeiten in diesem Bereich begrenzt seien.

„Nach unseren Erkenntnissen läuft in diesen Geschäftsbereichen sehr viel, gerne mit Bargeld“, zitiert das Handelsblatt einen hochrangigen Bundesfahnder. „Aber wir haben kaum Kontrollmöglichkeiten, weil es nicht gemeldet wird.“

Gewerbeaufsicht völlig unterbesetzt: Enttäuschende Bewertung durch die FATF erwartet

Bundesfinanzminister Olaf Scholz kündigte zwar an, weitreichende Maßnahmen zu treffen, um den Bearbeitungsrückstand bei der für die Geldwäschebekämpfung zuständigen Financial Intelligence Unit (FIU) zu beheben. Es sei jedoch schon schwierig, überhaupt die 465 zusätzlichen Stellen zu besetzen, die der Minister versprochen hatte.

Vor allem für erfahrene Polizeibeamte setzt es ein erhebliches Maß an Idealismus voraus, sich dafür zu bewerben – sie würden in weiterer Folge als Zöllner eingestuft und müssten zwei zusätzliche Jahre arbeiten bis zur Pensionierung. Tariflich zählt eine Tätigkeit bei der FIU auch nicht zu den Spitzenjobs. Während die Nachbesetzung stockt, langen Monat für Monat 6000 neue Meldungen über Verdachtsfälle ein.

Die bereits 2010 bei einer Überprüfung der deutschen Praxis äußerst unzufriedene internationale Anti-Geldwäscheeinheit Financial Action Task Force (FATF) soll 2020 wiederkommen. Michael Findeisen, langjähriger Leiter im Referat „Geldwäscheprävention“ des Bundesfinanzministeriums, befürchtet eine neuerliche negative Beurteilung und einen daraus resultierenden Schaden für den Finanzplatz Deutschland.

Das Handelsblatt ist den Strukturen im Wege einer eigenen Recherche nachgegangen und hat an mehreren Orten ein eklatantes Missverhältnis zwischen der Zahl an Aufsichtsbeamten und jener der zu beaufsichtigenden Gewerbetreibenden festgestellt.

So kämen in Berlin ganze zwei Gewerbeaufsichtsbeamte auf 8206 Immobilienmakler – im Krankheitsfall noch weniger. In Hamburg werden jährlich 140 000 Autos neu zugelassen, während ebenfalls nur zwei Aufsichtsbeamte die Auto- und Güterbranche zu prüfen ermächtigt sind.

Niedrige Eingriffsschwelle für Immobilienmakler vorgesehen

Zeitgleich ist in den für dubiose Finanztransaktionen attraktiven Großstädten der Gesamtumsatz mit Immobilien von etwa 3,6 Milliarden Euro im Jahr 2009 auf 9,2 Milliarden im Jahr 2016 angewachsen. Insgesamt sei der FIU zufolge selbst auf Trinidad und Tobago der Anteil gemeldeter Verdachtsfälle aus dem Nichtfinanzsektor – also bei Immobilien oder Firmenbeteiligungen – an den gesamten Meldungen um ein Vielfaches höher als in Deutschland. In Deutschland beträfen lediglich 150 von insgesamt 70 000 jährlichen Verdachtsmeldungen diesen Bereich.

Der Maklerverband IVD rechtfertigt die restriktive Meldepraxis von Immobilienhändlern und Notaren damit, dass diese „keine Kriminalisten“ seien und nicht in jedem Fall nachvollziehen könnten, wie die Kaufpreise bezahlt würden. Allerdings wären gerade bei Maklern und Autohändlern die gesetzlichen Regelungen so, dass diese bereits bei niedrigschwelligen Verdachtsmomenten meldepflichtig wären.

Bargeldgeschäfte, Kapitalnachweise einer Bank aus einem Steuerparadies, überhöhte Preisangebote und eine Geschäftsanbahnung aus dem Ausland gehören zu den Umständen, die eine Meldepflicht begründen würden. Auch ein Missverhältnis zwischen dem Wert einer Immobilie und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kaufinteressenten müsste die Warnsignale in Gang setzen – in Großstadtvierteln mit Bevölkerungsteilen, die trotz offiziellen Hartz-IV-Bezuges teure Autos fahren, umso mehr. Der Blick auf die beachtliche Höhe von Maklerprovisionen, in vielen Bundesländern 7,14 Prozent, dürfte jedoch in dem einen oder anderen Fall jenen auf mögliche Unwägbarkeiten ablenken.

Die üblichen Verdächtigen von der Linken bis zu NGOs wie „Campact“ nehmen die Meldungen über grassierende Geldwäsche in Deutschland zum Anlass, Unternehmer oder Besitzer von Vermögen unter Generalverdacht zu stellen und noch mehr Macht für noch mehr Staat zu fordern. Tatsächlich sind es jedoch nicht zuletzt unterschiedliche Zuständigkeiten und die damit verbundenen Strukturen, die zur Gesamtsituation entscheidend beitragen.

Bafin als mögliches Modell für effiziente Geldwäschebekämpfung

Während Banken und Versicherungen vonseiten der zentral eingerichteten Bafin einem strengen und umfassenden Kontrollregime mit harten Sanktionen bei Verstößen unterliegen, sind im Nichtfinanzsektor Ämter zuständig, deren Effizienz mit der jeweiligen Leitung und politischen Führung steht und fällt. Auch ist diese oft unklar zugeordnet – manchmal sind Bezirksregierungen zuständig, manchmal Wirtschaftsministerien, manchmal Regierungspräsidien und manchmal Landratsämter.

Nun soll eine Nationale Risikoanalyse (NRA), an der 36 Behörden beteiligt sind, mögliche Auswege eruieren. Diese soll, so das Handelsblatt, frühestens im Sommer 2019 fertig sein.



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