Die Unionsfraktion tritt für ein gemeinsames Vorgehen von Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat zum Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung ein. Ein gemeinsamer Antrag der drei Verfassungsorgane beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wäre "das richtige Signal", sagte Unionsfraktionsvize Stephan Harbarth der "Welt". Damit würde "Geschlossenheit bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus" demonstriert. Der Bundesrat hatte im Februar beschlossen, den Antrag zum Ausschluss der NPD von der staatlichen Förderung in Karlsruhe einzureichen. Dieser Antrag wird zur Zeit erarbeitet. Bundestag und Regierung könnten sich problemlos anschließen - was auch im Sinne des Bundesrates wäre. Man könne "nicht ständig über den wachsenden Antisemitismus in Deutschland klagen, Programme zur Antisemitismusbekämpfung finanzieren und dann eine Partei mit rund einer Millionen Euro im Jahr unterstützen, die nach Feststellung des Bundesverfassungsgerichts wesensverwandt mit dem Nationalsozialismus ist", sagte Harbarth. "Jeder Cent, den die NPD von staatlicher Seite erhält, ist einer zu viel." Bundestag und Bundesrat hatten im vergangenen Jahr das Grundgesetz geändert, um extremistische Parteien von der staatlichen Finanzierung ausschließen zu können. Der Antrag dazu muss von mindestens einem der drei Verfassungsorgane gestellt werden. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht die NPD zwar als verfassungsfeindlich eingestuft, aber einen Verbotsantrag des Bundesrats abgewiesen. Zur Begründung führten die Richter an, die rechtsextreme Partei sei derzeit zu unbedeutend. Der "Welt" zufolge bekam die NPD 2016 vom Bund rund eine Million Euro und dazu noch einmal etwa 110.000 Euro von den Bundesländern. 2017 waren es noch rund 850.000 Euro. (afp)