Kein Warnstreik bei der Bahn – Vergleich vor Arbeitsgericht

Gut zwei Tage lang wollte die Gewerkschaft EVG bei der Deutschen Bahn streiken, um ihre Tarifforderungen durchzusetzen. Nun gab es eine Einigung.
«Heute ist Streiktag» steht auf einem Plakat vor dem Erfurter Hauptbahnhof.
„Heute ist Streiktag“ steht auf einem Plakat vor dem Erfurter Hauptbahnhof.Foto: Martin Schutt/dpa
Epoch Times13. Mai 2023

Der 50-stündige Warnstreik bei der Deutschen Bahn ist vom Tisch: Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) erklärte am 13. Mai, nach einem Vergleich mit dem Konzern sei der Ausstand „vorerst ausgesetzt“. Laut Bahn kann es in den nächsten Tagen trotzdem zu Unregelmäßigkeiten kommen, weil der komplette Ausfall des Fernverkehrs und der teilweise Ausfall des Regionalverkehrs während des Streiks bereits eingeplant worden war.

Die Gewerkschaft hatte ihre Mitglieder ursprünglich aufgerufen, von Sonntag 22:00 Uhr bis Dienstag 24:00 Uhr die Arbeit bei der Deutschen Bahn niederzulegen. Sie warf dem Unternehmen insbesondere vor, nicht auf Forderungen in Bezug auf Mitarbeiter einzugehen, die den Mindestlohn bekommen.

Die Bahn stellte gegen den Warnstreik einen Eilantrag beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main. „Der Arbeitgeber hat heute vor Gericht unmissverständlich erklärt, dass er unsere Forderungen zum Mindestlohn erfüllt“, erklärte ein EVG-Sprecher. „Auf Anraten des Gerichts haben der Arbeitgeber und wir deshalb einen Vergleich geschlossen.“

Gewerkschaft fordert weitere Verhandlungen

Die Gewerkschaft forderte das Unternehmen auf, „umgehend in Verhandlungen mit uns zum Thema Mindestlohn einzutreten.“ Sollte der Arbeitgeber wortbrüchig werden, würde erneut zu einem Streik aufgerufen, warnte der Sprecher.

Der Personalvorstand der Deutschen Bahn, Martin Seiler, erklärte, der Gang vor das Arbeitsgericht habe „sich für alle gelohnt“. Das Unternehmen bestätigte, dass zu dem Vergleich die Verabredung gehöre, „nun zügig und konstruktiv zu verhandeln, mit dem Ziel eines baldigen Abschlusses“. Das Thema Mindestlohn sei „Bestandteil des Vergleichs und von beiden Parteien als Lösung anerkannt“.

Trotz der Einigung werde es aber „in den nächsten Tagen leider Einschränkungen im Zugangebot im Fern- und Nahverkehr geben“, erklärte das Unternehmen weiter. Die Bahn stehe vor der großen Herausforderung, „rund 50.000 Zugfahrten sowie die dazugehörigen Schicht- und Einsatzpläne wieder neu zu planen“. Dies sei „ein echter Kraftakt“. Über das genaue Fahrplanangebot will der Konzern den Angaben zufolge ab Sonntagmittag informieren.



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