Länder können über Kohle-Milliarden weitgehend frei verfügen – Effektivitätsprüfung nicht vorgesehen

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Kohlekraftwerke werden bald Geschichte sein.Foto: istock
Epoch Times18. Juli 2019

Die Bundesregierung verlässt sich bei der Verwendung der insgesamt 40 Milliarden Euro an Strukturfördermitteln des Bundes für die Kohleregionen bis 2038 allein auf die betroffenen Länder.

„Für die regionale Entwicklung sind dem Grundgesetz nach die Länder zuständig. Es ist ihre Aufgabe zu beurteilen, welche Projekte dabei helfen, die regionale Wirtschaftsstruktur zu verbessern“, heißt es in der Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion, über welche die „Rheinische Post“ berichtet.

Die Projekte für die Mittelverwendung seien von den Ländern eingebracht worden. „Daher geht die Bundesregierung davon aus, dass es sich dabei um Vorhaben handelt, die der regionalen Entwicklung dienen und dabei helfen, die Folgen des Strukturwandels in den Kohleregionen abzumildern“, heißt es in dem Papier.

Eine Effektivitätsprüfung dieser Projekte und auch die spätere Kontrolle der Mittelverwendung in den Ländern durch den Bund ist der Antwort zufolge nicht vorgesehen. (dts)



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