Mahnmal für die „Opfer des Corona-Terrors“ muss verhüllt werden

Nach dem Widerspruch der Partei „Freie Sachsen“ verlängerte die Polizei das Ultimatum. Das Verwaltungsgericht Dresden hatte einen Eilantrag abgelehnt.
Titelbild
Dieser Stein steht auf einem Privatgrundstück in Zinnwald-Georgenfeld.Foto: Freie Sachsen/Screenshot Telegram
Von 8. Mai 2023

Die „Freien Sachsen“ müssen ein von ihr aufgestelltes Mahnmal für die „Opfer des Corona-Terrors“ bis Montag, 8. Mai, entfernen. Nachdem die Partei am Freitag, 5. Mai, mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Dresden gescheitert war, stellte die örtliche Polizei ein neues Ultimatum.

Ursprünglich sollte der Stein bereits am Freitag entfernt beziehungsweise verhüllt werden. Das Gericht beschied in seinem Urteil, dass die „Freien Sachsen“ bereits bei der Polizei interveniert hätten, „sodass unsererseits derzeit keine Veranlassung besteht“, begründete ein Gerichtssprecher die Entscheidung.

Wegen Inschrift sehen Ermittler Straftatverdacht

Wie das Nachrichtenportal „TAG24“ mitteilt, hatten die „Freien Sachsen“ vor gut einer Woche auf einem Privatgrundstück in Zinnwald-Georgenfeld ein „Impfdenkmal für die Opfer des Corona-Terrors“ aufgestellt. Die Polizei sah darin einen Straftatverdacht und verhängte daher das Ultimatum.

In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Dresden sehen wir den “Anfangsverdacht einer Straftat nach Paragraf 90a StGB – Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole“, erläuterte die Polizeidirektion Dresden gegenüber „TAG24“. Im Mittelpunkt der Ermittlungen stand vor allem die Inschrift.

So ist auf dem Stein zu lesen: „Zur Erinnerung an die Opfer des Corona-Impfexperiments und der Zwangsmaßnahmen des Kretschmer-Regimes“. Michael Kretschmer (CDU) ist Ministerpräsident in Sachsen. In einer ersten Verfügung vom Mittwoch, 3. Mai, forderte die Dresdner Polizei die „Freien Sachsen“ auf, die Inschrift bis Freitag, 5. Mai, zu verhüllen.

Dagegen stellte die vom sächsischen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte Partei besagten Einspruch beim Verwaltungsgericht.

Weitere Eingabe vor Verwaltungsgericht möglich

Die Eingabe bei der Polizei hatte aufschiebende Wirkung, da diese den Widerspruch erst bearbeiten muss, so der Polizeisprecher weiter. Daher habe sie das neue Ultimatum gestellt. Nun muss das Denkmal bis Montag, 8. Mai, 10 Uhr, verhüllt sein, sonst erfolgt vonseiten der Behörde eine sogenannte Ersatzvornahme.

„Die Beamten werden dann das Privatgrundstück betreten und das Denkmal selbst abdecken“, führt der Sprecher aus. Die rechtliche Grundlage dafür bilde der Anfangsverdacht. Allerdings können die „Freien Sachsen“ einen erneuten Widerspruch vor dem Verwaltungsgericht Dresden einreichen. Ob sie davon Gebrauch machen, war bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt.



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion