Mehr als 400 Windkraftanlagen in Brandenburg werden stillgelegt

Wegen auslaufender Förderung werden in nächster Zeit viele ältere Windräder vom Netz genommen. Was wurde vom Gesetzgeber für den Rückbau der gigantischen Räder vorgesehen?
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Wohin mit älteren und unrentablen Windrädern?Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
Epoch Times9. September 2021

Eine Anfrage der Landtagsfraktion von BVB/Freie Wähler an das Umweltministerium Potsdam ergab, dass bis Ende 2020 429 Windkraftanlagen zur Stilllegung angezeigt wurden. Derzeit gibt es in Brandenburg rund 3.900 Anlagen mit einer Gesamtleistung von etwa 7.730 Megawatt.

Grund für die Anfrage war, dass die auf 20 Jahre befristete Förderung der Windenergieanlagen auslaufen und der Betrieb sich dann wirtschaftlich nicht mehr lohnt. Daraus lässt sich schließen, dass ab diesem Jahr der Rückbau von alten Windkraftanlagen zunehmen wird.

Vorgaben für Rückbau- und Rückbaumethoden unklar

Die Studie des Umweltbundesamtes „Entwicklung eines Konzepts und Maßnahmen für einen Ressourcen-sichernden Rückbau von Windenergieanlagen“ vom Oktober 2019 hatte unter anderem die Kosten für den Rückbau errechnet und dabei festgestellt, dass bisher nicht nur die Vorgaben für den Rückbauumfang und die Rückbaumethoden unklar sind, sondern auch, ob die Rückstellungen der Betriebe für den Rückbau ausreichen.

Der Rückbau der stillgelegten Windräder ist mit großen Materialmengen verbunden, die möglichst rückstandsfrei entsorgt oder wiederverwertet werden sollten. Dabei fallen beim Rückbau Schmier- und Maschinenöle, Transformatoren, Akkumulatoren und andere elektrische Teile von mehreren Tonnen Gewicht an, die als gefährliche Abfälle gelten und entsprechend sorgfältig von Facharbeitern abgetragen werden müssen. Stand heute ist es möglich, von einem Windrad zwischen 85 und 90 Prozent der Materialien zu recyceln.

Unklar bleibt weiterhin, an wie vielen Standorten neue Windräder errichtet werden können. Laut der Fachagentur „Windenergie an Land“, die sowohl die öffentliche Hand als auch Unternehmen und Naturschutzverbände berät, gebe es bisher keine einheitlichen rechtlichen Vorgaben für die Behörden für den Rückbau. Gemeinden könnten jedoch auch den Ersatz älterer Anlagen durch neue Modelle gezielt fördern, so die Fachagentur.

Wernicke: Zeitliche Vorgabe für Rückbau unerlässlich

Die BVB/Freie Wähler-Landtagsabgeordnete Christine Wernicke hält eine zeitliche Vorgabe für den Rückbau stillgelegter Windenergieanlagen für unerlässlich. Es könne nicht sein, dass es eine Rückbauverpflichtung gebe, aber keine Sanktionen, falls es nicht dazu komme. „Ideal wäre ein zeitliches Fenster von drei Jahren bis zum Abschluss eines Rückbaus“, zitiert die DPA die Landtagsabgeordnete.

Wernicke empfindet die gesetzliche Pflicht zum vollständigen Rückbau der Anlage inklusive der Fundamente als praxisfremd. „Die Fundamente eines Teils der Anlagen sind tief in die Erde hineingebaut. Dort wurden Grundwasseradern zerstört“, erläutert Wernicke.

10.500 Megawatt aus Wind- und Solarenergie bis 2030

Die rot-schwarz-grüne Koalition hatte einen Ausbau auf 10.500 Megawatt bis 2030 beschlossen und den Anteil der Landesfläche für Windkraft auf zwei Prozent begrenzt. Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) hatte angekündigt, er wolle in der geplanten Energiestrategie 2040 die Ausbauziele für Wind- und Solarenergie erhöhen. Seiner Ansicht nach wird das zu einer Erhöhung des prozentualen Flächenbedarfs für Windenergieanlagen führen, was umstritten ist. (dpa/nw)



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