Planspiele: Soll sich die Bundeswehr am Syrien-Krieg beteiligen? Kramp-Karrenbauer (CDU) hält das für eine Option

Soll sich die Bundeswehr nach einem mutmaßlichen Giftgaseinsatz in Syrien am Syrien-Krieg beteiligen? Planspiele für ein militärisches Eingreifen der Bundeswehr haben eine heftige Debatte ausgelöst.
Titelbild
Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen im Gespräch mit einem Bundeswehrsoldaten.Foto: Friso Gentsch/dpa
Epoch Times10. September 2018

Planspiele für ein militärisches Eingreifen der Bundeswehr an der Seite Verbündeter im Fall erneuter Giftgasangriffe in Syrien haben eine heftige Debatte ausgelöst. Für einen solchen Fall werde im Verteidigungsministerium erwogen, sich an der Allianz der USA sowie Großbritanniens und Frankreichs zu beteiligen, berichtete die „Bild“-Zeitung am Montag.

CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer hält das für eine Option. Außenminister Heiko Maas (SPD) äußerte sich dagegen zurückhaltend. SPD-Chefin Andrea Nahles erteilte einem Eingreifen der Bundeswehr in den Syrien-Krieg sogar eine klare Absage.

SPD lehnt strikt ab

Die SPD werde „weder in der Regierung noch im Parlament einer Beteiligung Deutschlands am Krieg in Syrien zustimmen“, sagte sie.

Sie unterstütze den Außenminister bei seinen Bemühungen, im „Gespräch mit unter anderem der Türkei und Russland, eine humanitäre Katastrophe zu verhindern“.

Heiko Maas (SPD) sagte: „Andrea Nahles hat natürlich vollkommen Recht, dass die Bundesregierung sich natürlich auf dem Boden des Grundgesetzes und des Völkerrechtes bewegen wird.“

CDU: Wir blicken mit Sorge auf Idlib

Kramp-Karrenbauer sagte, die CDU blicke aber mit Sorge auf die Situation in Syrien und besonders in Idlib. Niemand könne nach den Erfahrungen der Vergangenheit ausschließen, dass es nochmals zu Giftgasangriffen kommen könnte.

Dass sich ein Verteidigungsministerium „mit allen möglichen Konstellationen auch auseinandersetzt und vertraut macht, das gehört eigentlich zur Aufgabenbeschreibung eines Verteidigungsministeriums dazu“, ergänzte sie. Eine politische Entscheidung sei damit nicht vorweggenommen.

Im Ressort von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sei die grundsätzliche Möglichkeit einer Beteiligung an Vergeltungsschlägen wegen Giftgas-Einsatzes diskutiert worden, berichtete die „Bild“. In späteren Gesprächen sei es um Optionen wie Aufklärungsflüge vor einem möglichen Angriff, um eine Schadensanalyse danach sowie um die Teilnahme an möglichen Kampfeinsätzen gegangen.

„Wir reden hier über einen sehr hypothetischen Fall“, sagte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums. Es sei eine Selbstverständlichkeit, dass Streitkräfte in Szenarien planten.

Regierungssprecher Steffen Seibert sagte, die Situation in Idlib sei so, dass man große Sorgen haben müsse, dass sich dort entsetzliche Muster aus anderen syrischen Kampfschauplätzen wiederholen könnten.

Linkeund Grüne: Sondersitzungen, Bundestag beteiligen

Die Linke forderte Sondersitzungen der Ausschüsse für Verteidigung und Auswärtiges. „Eine deutsche Beteiligung und eine Eskalation dieses Krieges, das ist das Letzte, das den Menschen in der Region hilft“, sagte Fraktionschefin Sahra Wagenknecht.

Der grüne Sicherheitspolitiker Tobias Lindner forderte: „ Wenn die Regierung einen solchen Einsatz plant, muss sie vorab den Bundestag um Zustimmung bitten und auch darlegen, wie aus ihrer Sicht dies mit dem Völkerrecht vereinbar ist.“

Idlib ist der letzte große Rückzugsort der Rebellen

Die USA, Großbritannien und Frankreich hatten im April Ziele in Syrien angegriffen und damit nach eigener Darstellung auf einen Chemiewaffen-Einsatz von Assad reagiert. Idlib ist inzwischen der letzte große Rückzugsort für Rebellen in Syrien. Die Regierung in Damaskus droht, die Provinz einzunehmen, nachdem zuletzt diplomatische Versuche für eine Entspannung gescheitert waren.

Die Bundeswehr ist bisher nur am Kampf gegen die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien beteiligt. Dafür sind „Tornado“-Aufklärungsjets in Jordanien stationiert.

Das letzte militärische Eingreifen der USA, Frankreichs und Großbritanniens nach einem mutmaßlichen Giftgaseinsatz in Syrien hatte Deutschland im Frühjahr zwar politisch unterstützt, sich militärisch aber herausgehalten. Ein Beteiligung wäre verfassungs- und völkerrechtlich schwer zu begründen gewesen.

Militärschlag ist vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages als völkerrechtswidrig eingestuft

Laut Grundgesetz ist der Einsatz der Bundeswehr im Ausland nur in einem kollektiven Sicherheitssystem möglich, also etwa innerhalb der Vereinten Nationen, der Nato oder der Europäischen Union. Das traf für das letzte militärische Eingreifen des Westens in Syrien nicht zu. Es war ein Alleingang dreier Länder.

Zudem war der Militärschlag vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags als völkerrechtswidrig eingestuft worden. „Der Einsatz militärischer Gewalt gegen einen Staat, um die Verletzung einer internationalen Konvention durch diesen Staat zu ahnden, stellt einen Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot dar“, heißt es in der Expertise, der sich die Bundesregierung allerdings nie öffentlich angeschlossen hat.

Hinzu kommt, dass der Bundestag einem Einsatz der Bundeswehr im Ausland zustimmen muss. Eine nachträgliche Mandatierung ist zwar theoretisch möglich, würde aber nur vorgenommen, wenn sich die Regierung der Unterstützung der Koalitionsfraktionen sicher wäre. Da Nahles eine klare Absage erteilt hat, ist dies nicht gegeben. (dpa)



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