Scharfe Kritik an Umsetzung des Karlsruher Hartz-IV-Urteils

Minderungen um mehr als 30 Prozent des Regelbedarfs sind mit dem Grundgesetz unvereinbar, legte Karlsruhe fest. Die Umsetzung durch die Bundesagentur für Arbeit stößt nun auf Kritik.
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Ein Obdachloser sitzt in der Innenstadt von Bremen und bettelt.Foto: Carmen Jaspersen/dpa/dpa
Epoch Times26. November 2019

Die Umsetzung des Karlsruher Urteils zu den Sanktionen bei Hartz IV durch die Bundesagentur für Arbeit stößt auf scharfe Kritik. „Die maßgebliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts besagt, dass Minderungen um mehr als 30 Prozent des Regelbedarfs mit dem Grundgesetz unvereinbar sind“, heißt es in einem Schreiben von Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Schneider beruft sich dabei auf interne Weisungsentwürfe der Bundesagentur für Arbeit.

„Wir appellieren an Sie, den vorliegenden Entwürfen nicht zuzustimmen und dafür Sorge zu tragen, dass dem Geist des Urteils vom 5. November vollständig Rechnung getragen wird, was zum derzeitigen Stand offensichtlich nicht der Fall ist“, schreibt Schneider an Heil.

Der Geschäftsführer des Wohlfahrtsverbandes argumentiert, die Beschränkung der Sanktionen auf 30 Prozent sei durch den Weisungsentwurf „nicht sichergestellt“. Dabei müsse die Obergrenze „durchgängig bei allen Sanktionstatbeständen“ gelten, auch bei der Addition verschiedener Minderungen.

Schneider verweist dabei auf Konstellationen, bei denen Leistungsempfänger nicht allein Verpflichtungen aus der Eingliederungsvereinbarung verletzt haben, was mit einer 30-Prozent-Kürzung belegt wird, sondern zusätzlich noch gegen Meldepflichten verstoßen haben, was üblicherweise mit einer Zehn-Prozent-Kürzung belegt wird.

Darüber hinaus kritisiert Schneider aus seiner Sicht zu eng gefasster Vorgaben der Bundesagentur für Härtefallregelungen. Von der vom Bundesverfassungsgericht eröffneten Möglichkeit einer „Ermessensregelung“ solle offenbar kein Gebrauch gemacht werden. (dts)



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