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Trotz Konjunkturpaket: Jugend- und Bildungshäusern droht Insolvenz

16 Dachverbände gemeinnütziger Jugend- und Bildungshäuser in Deutschland fordern Korrekturen: „Realität der Bildungsanbieter muss berücksichtigt werden!“

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Pfadfinder in Wolfsburg 2010. Der Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder e.V. gehört auch zu den Betroffenen.

Foto: Andreas Rentz/Getty Images

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Lesedauer: 2 Min.

In einem Aufruf an die Politik fordern 16 Dachverbände gemeinnütziger Jugend- und Bildungshäuser Korrekturen am Corona-Konjunkturpaket. Insbesondere brauche man Zuschüsse statt Kredite, Überbrückungshilfen müssten in der Laufzeit von drei auf sieben Monate verlängert und die Zuständigkeit dafür in das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend übertragen werden. Die Dachverbände warnen vor dem Verlust von 40.000 Arbeitsplätzen und fordern: „Wir wollen bei der Ausgestaltung des Corona-Konjunkturpakets zugunsten gemeinnütziger Jugend- und Bildungshäuser beteiligt werden.“

Bereits Mitte März hatten die beteiligten Verbände Wirtschaftsdaten ihrer 1.700 Bildungseinrichtungen erhoben und einen Mangelbedarf in Höhe von 736 Millionen Euro bis einschließlich März 2021 angemeldet. „Nun stehen viele Häuser vor der Insolvenz“, warnen die Verbände. „36 Millionen Übernachtungen wurden bis März 2021 abgesagt, 40.000 Arbeitsplätze drohen verloren zu gehen. Eine über Jahrzehnte aufgebaute Struktur der Bildung, Jugendhilfe und regionalen Netzwerkarbeit ist in Gefahr zu verschwinden“.

Man sei dankbar für die Hilfen aus dem Konjunkturpaket. Wenn diese aber wirklich greifen sollten, seien Korrekturen vonnöten: „Die Realität der Bildungsanbieter muss berücksichtigt werden!“, mahnen die Verbände und machen unter anderem folgende Korrekturvorschläge:

  • Von den offensichtlich beim BMWi angesiedelten Überbrückungshilfen müsse eine Summe von 736 Millionen Euro in die Zuständigkeit des BMFSFJ transferiert werden, um nicht zu kompensierende Kosten der 1.700 Einrichtungen daraus bestreiten zu können.
  • Überbrückungshilfen müssten von drei auf sieben Monate verlängert werden.
  • Man brauche einen ausschließlich am Umsatzausfall orientierten Zuschuss.
  • Die über die KfW in Aussicht gestellten Kredite seien, nur eine Notlösung, weil gemeinnützige Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht Kredite nur im Ausnahmefall zurückzahlen könnten. In der Corona-Krise brauche man nicht rückzahlbare Zuschüsse.
Zu den 16 Dachverbänden gemeinnütziger Jugend- und Bildungshäuser gehören:
Arbeitsgemeinschaft Natur- und Umweltbildung Bundesverband e.V., Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten e.V., BAG Familienerholung, BAG Katholisches Jugendreisen, BAG KiEZE, BAG Lernort Bauernhof e.V., Bundesverband Erlebnispädagogik, Deutsches Jugendherbergswerk e.V., Evangelische Häuser in Deutschland (Himmlische Herbergen), Gesellschaft für Jugendeinrichtungen e.V., Landesjugendring Schleswig-Holstein, NaturFreunde Deutschlands e.V., Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken, Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder e.V., Verband der Bildungszentren im ländlichen Raum e.V., Verband Deutscher Schullandheime. Zudem engagieren sich weitere 80 Häuser in diesem Bündnis.

(nmc)

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