Urteil in Bad Oeynhausen: Mädchen (14) in Wohnung gelockt und vergewaltigt – Falsches Alibi und Täter (27) ohne Reue

Sie kannten sich vom Schülerpraktikum in der Klinik, in der er arbeitete. Das nutzte der 27-Jährige schamlos aus. Unter einem Vorwand lockte er sie in seine Wohnung und fiel über die Minderjährige her.
Titelbild
Symbolbild.Foto: istockphoto/AntonioGuillem
Epoch Times25. Oktober 2018

Der 27-Jährige traf am 25. Mai 2017 nahe dem Kurpark in Bad Oeynhausen zufällig auf das 14-jährige Mädchen. Der Akku ihres Handys war leer. Der Mann bot ihr seine Hilfe an. Sie könne ihr Handy bei ihm laden.

Da sich die beiden vom Schülerpraktikum in der Klinik kannten, in der er als Stationshelfer arbeitete, ging die 14-Jährige arglos darauf ein. In der Wohnung angekommen soll der aus Afghanistan stammende Angeklagte die Minderjährige dann vergewaltigt haben.

Täter jammerte vor Gericht

Der Angeklagte ließ vor Gericht durch seinen Dolmetscher seine Unschuld beteuern.

Er ließ darauf verweisen, dass die falschen Anschuldigungen seinen Neuanfang in Deutschland und seine Ausbildung zum Radiologie-Assistenten verpfuschen würden.

Als Entlastungszeugen brachte er einen Mann vor, der ihm ein Alibi verschaffen sollte.

Schilderungen des Mädchens glaubhafter

Doch die Vorsitzende Richterin Alea Blöbaum glaubte weder dem Entlastungs-Zeugen noch dem Angeklagten: „Er konnte visuelle Eindrücke von dem Tag nicht glaubhaft darlegen“, zitiert „Tag24“.

Glaubhafter erschienen der Juristin dagegen die Schilderungen des Mädchens. Die 14-Jährige konnte in ihrer Aussage, „wie sie sich fühlte und welche Ängste sie hatte“, überzeugend und glaubwürdig nachvollzogen werden. Zudem konnte sie Details der Wohnung benennen.

Das Gericht verurteilte den 27-jährigen Afghanen zu drei Jahren Haft und 10.000 Euro Schmerzensgeld. (sm)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion