Warnstreik im Zugverkehr abgewendet – Bahn klagte erfolgreich gegen Streik

Der 50-stündige Warnstreik bei der Deutschen Bahn ist abgewendet. Die Gewerkschaft EVG und die Bahn schlossen einen Vergleich. Die EVG fordert nun eine rasche Rückkehr zu Verhandlungen.
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Die Deutsche Bahn streikt nicht am dem 14. Mai 2023.Foto: iStock
Epoch Times14. Mai 2023

Der 50-stündige Warnstreik bei der Deutschen Bahn ist abgewendet: Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) erklärte am Samstag, nach einem Vergleich mit dem Konzern sei der ab Sonntag geplante Ausstand „vorerst ausgesetzt“.

Die Bahn erklärte, „Millionen Reisende und Kunden“ könnten „aufatmen“. Dem Unternehmen zufolge kann es in den nächsten Tagen trotzdem zu Unregelmäßigkeiten kommen. Die EVG forderte die Bahn auf, umgehend die Verhandlungen wiederaufzunehmen – und drohte für den Fall eines „Wortbruchs“ mit weiteren Streikaufrufen.

Bahn klagte gegen Streik

Die Gewerkschaft hatte ihre Mitglieder ursprünglich aufgerufen, von Sonntag 22:00 Uhr bis Dienstag 24:00 Uhr die Arbeit bei der Deutschen Bahn niederzulegen. Sie warf dem Unternehmen insbesondere vor, nicht auf Forderungen in Bezug auf Mitarbeiter einzugehen, die den Mindestlohn bekommen.

Die Bahn hatte gegen den Warnstreik einen Eilantrag beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main gestellt. „Der Arbeitgeber hat heute vor Gericht unmissverständlich erklärt, dass er unsere Forderungen zum Mindestlohn erfüllt“, erklärte ein EVG-Sprecher. „Auf Anraten des Gerichts haben der Arbeitgeber und wir deshalb einen Vergleich geschlossen.“ Der Personalvorstand der Deutschen Bahn, Martin Seiler, erklärte, das Thema Mindestlohn sei „Bestandteil des Vergleichs und von beiden Parteien als Lösung anerkannt“.

In dem Tarifkonflikt ist es eine zentrale Forderung der EVG, dass der gesetzliche Mindestlohn von zwölf Euro im Tarifvertrag als Basis festgeschrieben wird, auf dem die Forderungen aufsetzen. Rund 2.000 Beschäftigte, die direkt von der Mindestlohnerhöhung profitieren, würden andernfalls darüber hinaus kaum von Gehaltserhöhungen profitieren. Die Gewerkschaft verhandelt für insgesamt rund 180.000 DB-Beschäftigte.

Die EVG forderte das Unternehmen nach der Streikaussetzung auf, „umgehend in Verhandlungen mit uns zum Thema Mindestlohn einzutreten.“ Sollte der Arbeitgeber „wortbrüchig werden, werden wir erneut zu einem Streik aufrufen“, warnte deren Sprecher zugleich.

Gang vor Arbeitsgericht hat sich gelohnt

Bahn-Personalvorstand Seiler erklärte mit Blick auf die Abwendung des Streiks, der Gang vor das Arbeitsgericht habe „sich für alle gelohnt“. Das Unternehmen bestätigte, dass zu dem Vergleich die Verabredung gehöre, „nun zügig und konstruktiv zu verhandeln, mit dem Ziel eines baldigen Abschlusses“.

Die Bahn erklärte, trotz der Einigung werde es „in den nächsten Tagen leider Einschränkungen im Zugangebot im Fern- und Nahverkehr geben“, da der komplette Ausfall des Fernverkehrs und der teilweise Ausfall des Regionalverkehrs während des Streiks bereits eingeplant worden sei.

Das Unternehmen stehe vor der großen Herausforderung, „rund 50.000 Zugfahrten sowie die dazugehörigen Schicht- und Einsatzpläne wieder neu zu planen“. Dies sei „ein echter Kraftakt“. Über das genaue Fahrplanangebot will der Konzern den Angaben zufolge ab Sonntagmittag informieren. (afp)



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