Zweiter Sitzplatz in Bahn und Flugzeug für Mitarbeiter des Bundes entfällt vorerst

Eine deutliche Mehrheit der Deutschen ist nach einer Umfrage in der Corona-Krise für eine Reservierungspflicht im Bahn-Fernverkehr.
Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
Nach breiter Kritik wird die Möglichkeit für Mitarbeiter des Bundes, bei Bahnfahrten einen zusätzlichen Sitzplatz zum Abstandhalten zu buchen vorerst aufgehoben. Die Regelung habe „in der Öffentlichkeit für Irritationen gesorgt“, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Freitag in Berlin.
Es liefen derzeit Gespräche innerhalb der Bundesregierung, welche Regelungen künftig für Dienstreisen im Personenverkehr gelten sollten. In der Zwischenzeit „wird die Regelung vorläufig außer Kraft gesetzt“.
Leerer Sitzplatz in der Bahn und freier Mittelplatz im Flugzeug
Ein Schreiben des Bundesinnenministeriums hatte zuvor den Mitarbeitern des Bundes die Möglichkeit eröffnet, bei „zwingend erforderlichen Dienstreisen“ einen benachbarten leeren Sitzplatz in der Bahn und einen freien Mittelplatz im Flugzeug zu buchen.
So sollte laut Ministerium während der Corona-Pandemie „ein größerer Abstand zu den Mitreisenden gewährleistet“ werden.
Die Regelung sorgte für viel Kritik, unter anderem von der Opposition. Mehrere Bundesministerien machten deutlich, dass ihre Mitarbeiter die Möglichkeit, einen leeren Platz zu buchen, nicht nutzen würden.
DB: Anspruch auf reservierten Sitzplatz erlischt nach 15 Minuten
Die Deutsche Bahn wiederum verwies darauf, dass der Anspruch auf einen reservierten Sitzplatz erlischt, wenn er nach 15 Minuten nicht durch den Reisenden eingenommen worden ist. (afp)
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