Macron setzt umstrittenes „Anti-Randalierer-Gesetz“ in Kraft

Vor dem Hintergrund der "Gelbwesten"-Proteste hat Frankreichs Präsident Emmanuel Macron ein umstrittenes "Anti-Randalierer-Gesetz" in Kraft gesetzt. Damit bekommen Sicherheitskräften bei Demonstrationen wie den "Gelbwesten"-Protesten mehr Befugnisse.
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"Gelbwesten" in Bordeaux, 23. Februar 2019.Foto: GEORGES GOBET/AFP/Getty Images
Epoch Times11. April 2019

Vor dem Hintergrund der „Gelbwesten“-Proteste hat Frankreichs Präsident Emmanuel Macron ein umstrittenes „Anti-Randalierer-Gesetz“ in Kraft gesetzt. Damit dürfen Sicherheitskräfte bei Demonstrationen schärfer gegen mutmaßliche Gewalttäter und Vermummte vorgehen, wie am Donnerstag aus dem französischen Amtsblatt hervorging. Beamte dürfen nun während Protesten ohne richterliche Anordnung Taschen und Autos durchsuchen. Die Anordnung durch einen Staatsanwalt genügt.

Zudem stellt das neue Gesetz Vermummungen unter Strafe. Wer sein Gesicht bei einer Demonstration verhüllt, muss von nun an mit einem Jahr Haft und 15.000 Euro Geldstrafe rechnen.

Frankreichs Innenminister Christophe Castaner erklärte im Kurzbotschaftendienst Twitter, das Gesetz beschütze „unsere Institutionen und Freiheiten“. Das französische Volk sei von „Unsicherheit und Gewalt“ bedroht.

Die neue Regelung soll den Sicherheitsbehörden dabei helfen, Gewaltausbrüchen bei den „Gelbwesten“-Protesten zuvorzukommen. Seit November 2018 gehen Regierungskritiker in Frankreich auf die Straße, um gegen soziale Ungleichheit zu demonstrieren. Auch wenn die Teilnehmerzahlen zuletzt rückläufig waren, stellen die Proteste für Macron die größte Herausforderung seiner Präsidentschaft dar.

Die französische Nationalversammlung hatte das „Anti-Randalierer-Gesetz“ im Februar auf den Weg gebracht, Mitte März billigte der von der konservativen Opposition beherrschte Senat die neue Regelung. Macron hatte daraufhin vor dem Verfassungsrat Einspruch eingelegt, um Kritikern in den eigenen Reihen entgegenzukommen – diese fürchten eine Einschränkung der Bürgerrechte.

Tatsächlich versagte Frankreichs höchstes Verfassungsorgan einem der umstrittensten Artikel des Gesetzes die Zustimmung. Dieser hätte Sicherheitsbehörden die Befugnis gegeben, jeden von Demonstrationen auszuschließen, der „eine besonders große Gefahr für die öffentliche Ordnung“ darstellt. Dem Artikel war eine Liste von Verdächtigen angehängt, nach denen die Polizei fahndet. Kritiker sahen dadurch die in der Verfassung begründete Versammlungsfreiheit verletzt.

Macron will in den nächsten Tagen neue Maßnahmen ankündigen, um die Demonstranten zu beschwichtigen. Dabei soll es besonders um Steuerpolitik gehen – ein Thema, bei dem Premierminister Edouard Philippe zuletzt eine „gewaltige Verbitterung“ im Volk ausgemacht hatte. (afp)



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