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Österreich plant Sicherungshaft für gefährliche Asylbewerber – Wer trägt Verfassungsänderung mit?

Als Reaktion auf den Beamtenmord in Dornbirn plant das Innenministerium in Österreich eine Verfassungsänderung, um die Sicherungshaft für gefährliche Asylbewerber einzuführen. Die dafür nötige Abstimmung im Parlament könnte auch als Indikator für die Loyalität gegenüber der Bevölkerung verstanden werden.

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Österreichs Innenminister Herbert Kickl bei der EU-Innenminister-Konferenz für Sicherheit und Migration im September 2018 in Wien.

Foto: Hans Punz/AFP/Getty Images

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Lesedauer: 1 Min.

Nach dem Mord an einem leitenden Beamten der Dornbirner Bezirkshauptmannschaft am 6. Februar durch einen türkischen Asylbewerber plant nun das österreichische Innenministerium die Einführung einer „Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber“.
Dies bestätigte am Donnerstagabend, 14. Februar, Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) gegenüber der österreichischen Nachrichtenagentur APA auf Nachfrage, berichtet „Die Presse“.

Erweiterung der Verfassung

Für die Umsetzung der Maßnahme benötigt es aber eine Erweiterung eines Verfassungsgesetzes. Denn, so Kick: „Eine ‚Sicherungshaft‘ gibt die derzeitige Rechtslage, vor allem das Bundesverfassungsgesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit, nicht her.“
Der Innenminister erwartet für die notwendige Zweidrittelmehrheit einen „Schulterschluss im Parlament“. Zudem soll bei dieser Parlamentsentscheidung deutlich werden: „Wer die Änderung nicht mitträgt, zeigt klar, dass ihm der Schutz der Bevölkerung vor kriminellen Asylwerbern kein wahrhaftiges Anliegen ist.“
Im Artikel über den Schutz der persönlichen Freiheit im Bundesverfassungsgesetz soll dafür eine zusätzliche Ziffer aufgenommen werden, die sich von der klassischen Schubhaft unterscheidet: die „fremdenrechtliche Haft“ wegen Gefährdung der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung.
„Wer die Änderung nicht mitträgt, zeigt klar, dass ihm der Schutz der Bevölkerung vor kriminellen Asylwerbern kein wahrhaftiges Anliegen ist.“
(Österreichs Innenminister Herbert Kickl, FPÖ)

„Gefährdungsprognosen“ erstellen

Direkt nach dem Asylantrag eines potenziellen „Gefährders“ in Österreich soll nach Angaben des Migranten und zusätzlichen Recherchen der Behörden in Datenbanken und im Internet , sowie nach gewissen Anhaltspunkten eine „Gefährdungsprognose“ erstellt werden.
Infolge dessen können dann „zielgerichtete Maßnahmen“ eingeleitet werden, wie beispielsweise die geplante „Sicherungshaft“. (sm)

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