Österreich soll 1,5 Millionen Euro für Hitlerhaus zahlen

Die Republik Österreich soll nach einem Urteil des Landesgerichts Ried im Innkreis rund 1,5 Millionen Euro an die ehemalige Besitzerin von Hitlers Geburtshaus zahlen.
Titelbild
Das Geburtshaus von Adolf Hitler in Braunau am Inn.Foto: Lino Mirgeler/dpa
Epoch Times6. Februar 2019

Österreich soll der enteigneten Besitzerin des Geburtshauses von Adolf Hitler in Braunau möglicherweise eine deutlich höhere Entschädigung bezahlen als vorgesehen. Wie die Nachrichtenagentur APA am Mittwoch unter Berufung auf einen Zeitungsbericht meldete, entschied das Landgericht Ried im Innkreis, dass der Frau mehr als 1,5 Millionen Euro zustehen. Bisher hatte der Staat ihr 310.000 Euro zugestanden. Dagegen hatte die Frau geklagt.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Laut APA hat die Finanzprokuratur, die den österreichischen Staat anwaltlich berät, noch nicht entschieden, ob sie in Berufung gehen wird.

Die Enteignung selbst war im vergangenen Juni vom österreichischen Verfassungsgericht als rechtmäßig bestätigt worden. Dagegen läuft allerdings noch eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Hitler hatte bis zu seinem dritten Lebensjahr in dem Haus in Braunau gelebt. Seit den 70er Jahren war das Gebäude an das Innenministerium vermietet und wurde zuletzt als Behinderteneinrichtung genutzt. Seit dem Jahr 2011 steht das Gebäude leer. Das österreichische Parlament hatte im Dezember 2016 die Enteignung des Hitler-Geburtshauses per Gesetz ermöglicht. Die Regierung wollte damit verhindern, dass das Haus von Neonazis genutzt wird. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion