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Widersprüchliche Angaben vor Gericht

Prozess um Messerattacke in Aschaffenburg auf Kita-Kinder hat begonnen

Die Tat löste breites Entsetzen und im Wahlkampf zur Bundestagswahl breite politische Debatten aus: die tödliche Messerattacke auf Kita-Kinder in Aschaffenburg. Der Angeklagte stammt aus Afghanistan und sollte schon 2023 abgeschoben werden.

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„Ein Volk, das seine Kinder nicht verteidigt, hat keine Zukunft“ steht auf dem Blatt Papier neben Kerzen und Blumen im Gedenken an die Opfer des tödlichen Messerangriffs auf eine Kindergartengruppe in Aschaffenburg am 23. Januar 2025.

Foto: Thomas Lohnes/Getty Images

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Lesedauer: 4 Min.

Knapp neun Monate nach der tödlichen Messerattacke auf Kitakinder im bayerischen Aschaffenburg hat am dortigen Landgericht der Prozess gegen einen 28 Jahre alten Mann begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord vor, es geht in dem Verfahren aber nicht um eine Haftstrafe.
Die Ermittlungsbehörde beantragte ein sogenanntes Sicherungsverfahren zur dauerhaften Unterbringung des Manns in einer Psychiatrie. Ihr zufolge ergab ein Gutachten, dass der aus Afghanistan stammende Mann wegen einer psychiatrischen Erkrankung schuldunfähig ist.

Zwei Tote, mehrere Verletzte

Der Verteidiger des Angeklagten, Jürgen Vongries, sprach in einer Erklärung zu Prozessbeginn von einer „Tat eines Wahnsinnigen“. Er gehe davon aus, dass sein Mandant ein sehr kranker Mensch sei. Die Frage nach dem Warum werde er deshalb nicht beantworten können. Der Angeklagte habe sich in einem Wahn befunden, sagte Vongries. Sein Mandant habe ihm gesagt, er habe nur diffuse Erinnerungen an Stimmen, die er zur Tatzeit gehört habe.
Die Auswahl seiner Opfer könne der Angeklagte nicht erklären, das Aufeinandertreffen mit der Gruppe von Kitakindern sei ein „schlimmer Zufall“ gewesen, sagte Vongries. Das Tatgeschehen räume sein Mandant ein.
Der Mann soll am 22. Januar in einem Park in Aschaffenburg eine Gruppe von Kitakindern angegriffen und einen zweijährigen Jungen sowie einen 41 Jahre alten Mann erstochen haben, der den Kindern helfen wollte.
Drei weitere Menschen wurden verletzt. Dabei handelte es sich um ein zweijähriges Mädchen, eine Erzieherin und einen weiteren Mann. Beide wollten ebenfalls die Kinder schützen. Der Hals des getöteten Kinds sei durchstochen worden.

Anwalt spricht von „paranoider Schizophrenie“

Wenige Minuten vor der Tat soll der 28-Jährige ein Youtube-Video mit dem türkischen Titel „Motivierende Kampfmusik“ aufgerufen haben, sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Buntschuh bei der Verlesung der Antragsschrift.
Die Opfer hätten sich keines Angriffs auf das Leben versehen. „Deshalb waren sie in ihren Abwehrmöglichkeiten so erheblich eingeschränkt, dass sie keine Chance hatten, einem Angriff erfolgreich zu begegnen“, führte Buntschuh weiter aus.
Diesen Umstand habe der 28-Jährige bewusst ausgenutzt. Das getötete Kind sei von fünf Stichen getroffen worden, der getötete Mann von vier. Zum Tatzeitpunkt soll der Mann an einer paranoiden Schizophrenie gelitten haben. Aus diesem Grund sei seine Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen, aufgehoben.
Die Tat löste breites Entsetzen und im Wahlkampf zur Bundestagswahl breite politische Debatten aus. Der Angeklagte stammt aus Afghanistan und sollte schon 2023 abgeschoben werden, was aber scheiterte.
Im August 2024 soll er in einer Asylbewerberunterkunft in Alzenau eine Mitbewohnerin mit einem Fleischermesser bedroht und ihr oberflächliche Verletzungen zugefügt haben.

Widersprüchliche Angaben vor Gericht

Im November 2022 reiste er nach Ermittlerangaben nach Deutschland ein. Hinweise auf eine Radikalisierung oder auf islamistische, extremistische oder terroristische Hintergründe gibt es laut Staatsanwaltschaft aber nicht. Bis Ende Oktober sind sechs Verhandlungstermine angesetzt.
Beim Prozessauftakt am Donnerstag blickte der in einem weißen Hemd mit dunklem Jacket gekleidete 28-Jährige überwiegend auf den Tisch vor sich. Dass er während der Anklageverlesung häufiger gähnte, erklärte Vongries mit den Medikamenten, die der 28-Jährige nehme.
Die Frage, wann und wo er geboren wurde, sorgte für Verwirrung. In den Akten ist der 1. Januar 1997 in Afghanistan angegeben. Vor Gericht sagte er jedoch aus, 2007 in Pakistan geboren zu sein. Laut Verteidiger Vongries hatte der Angeklagte in der Vergangenheit schon öfter wiedersprüchliche Angaben dazu gemacht.
Als erster Zeuge sagte ein Kriminalkommissar aus. Er schilderte die Ausgangssituation am Tatort und den Ablauf der Ermittlungen. Der Angeklagte sei widerstandslos festgenommen worden, sagte er. Annähernd 50 Menschen seien bei den Ermittlungen als Zeugen befragt worden. Der 28-Jährige sei unter anderem wegen Gewalttaten vorbestraft. In sämtlichen Unterkünften sei er mit anderen Bewohnern aneinander geraten. (afp/red)

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