Rechtsgutachten des DOSB: E-Sport ist kein Sport

Der E-Sport kämpft weiter um Anerkennung. Ein Gutachten des DOSB bestätigt dessen Position, dass der virtuelle Wettkampf nicht als Sport zählen kann. Doch das Gutachten widerspricht auch einem Standpunkt des Sportbundes.
Titelbild
Das Logo des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB).Foto: Britta Pedersen/dpa
Epoch Times27. August 2019

Ein vom Deutschen Olympischen Sportbund in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten lehnt die Anerkennung von E-Sport als Sport ab.

Der Begriff Sport sei „durch die langjährige Rechtssprechung im traditionellen Sinne der Anforderungen an die Körperlichkeit konkretisiert“, heißt es in dem Dokument, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Jegliches Spiel an der Konsole falle nicht unter diesen und sei „kein Sport im Sinne des geltenden Rechts“. Der Gemeinnützigkeit des E-Sports als Sport erteilt das Gutachten deshalb eine Absage.

An einem Punkt stellt es sich freilich gegen eine Position des DOSB: Dieser unterscheidet zwischen virtuellen Sportarten (beispielsweise Fußballsimulationen wie FIFA) und dem als eGaming bezeichneten restlichen Bereich (darunter League of Legends oder Counter-Strike: Global Offensive). Diese Unterscheidung sei rechtlich nicht belastbar.

„Das ist das Ende von eGaming als realitätsferne Wortschöpfung zur Spaltung der E-Sport-Bewegung“, hieß vom Präsidenten des eSport-Bunds Deutschland (ESBD), Hans Jagnow, auf Anfrage der dpa.

Gleichzeitig kritisierte er zentrale Punkte des Gutachtens. „Viele vom DOSB anerkannte Sportarten wie Sportschießen, Tischfußball oder Darts definieren sich über die Präzision der Bewegung, nicht den Umfang.“ E-Sport unterschiedlich zu behandeln, sei vor dem Hintergrund des Gleichheitsgrundsatzes nicht tragbar. (dpa)



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