Handelsverband wirbt für bundesweite „Bändchenlösung“ beim Einkauf

Einzelhändler müssen vielfach den 2G-Status der Kunden kontrollieren. Der Handel will das nun mit einer Kennzeichnung regeln.
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Ein Mann hat ein «2G-Bändchen» am Handgelenk. In Mainz wird die Regelung bereits auf diese Weise kontrolliert.Foto: Arne Dedert/dpa/dpa
Epoch Times8. Dezember 2021

Der Handel in Deutschland wirbt für eine bundesweite „Bändchenlösung“ beim Einkauf in den Innenstädten und Einkaufszentren, um die vorgeschriebenen 2G-Kontrollen zu erleichtern.

„Es gibt aktuell ein buntes Durcheinander bei den Regelungen zur Kontrolle von 2G im Einzelhandel mit Gütern des nicht-täglichen Bedarfs. Das muss dringend vereinheitlicht werden“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Stefan Genth, am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.

Bei der etwa in Mainz bereits praktizierten „Bändchenlösung“ wird jeder Kunde nur einmal auf 2G kontrolliert und erhält dann ein Bändchen, mit dem er an diesem Tag Zutritt zu allen Geschäften hat. Das sei für den Handel eine große Erleichterung, betonte Genth.

„Die Kontrolle jedes Kunden in jedem Geschäft führt zu erheblichem Aufwand und zu Schlangenbildung vor den Ladentüren. Deshalb wäre es aus Sicht des Handels gut, die in einigen Bundesländern gültige Bändchenlösung auf das ganze Bundesgebiet auszuweiten.“

Genth verlangt Abschaffung von 2G im Einzelhandel

Bei den erforderlichen 2G-Kontrollen brauche der Einzelhandel allerdings dringend Unterstützung. Denn an dieser Stelle übernähmen die Unternehmen staatliche Aufgaben. Deshalb sollten hier entweder die Kommunen unterstützend tätig werden oder finanzielle Beiträge an die betroffenen Händler fließen, verlangte Genth.

Grundsätzlich müsse die 2G-Regelung im Einzelhandel wieder abgeschafft werden, verlangte Genth. Denn sie leiste keinen Beitrag im Kampf gegen die Pandemie. Der Einkauf mit Maskenpflicht und Hygienekonzept sei sicher.

Bei 2G haben nur Geimpfte und Genesene Zutritt zu den Läden. Ausgenommen von der Verschärfung der Corona-Regeln sind Läden des täglichen Bedarfs, also etwa Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte und Drogerien. (dpa/dl)



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