Mehr Störungen beim Online-Banking – Kunden kritisieren neue Regeln

Seit dem 9. September verlangen Banken von Online-Kunden eine stärkere Authentifizierung. Dabei kommt es vermehrt zu IT-Störungen.
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Das neue Online-Banking mit den neuen Sicherheitsverfahren sorgt bei vielen Menschen für Probleme.Foto: ipopba/iStock
Epoch Times6. Oktober 2019

Die Finanzaufsicht Bafin stellt infolge der Umstellung auf die neuen Sicherheitsverfahren beim Online-Banking vermehrt IT-Störungen bei Banken fest.

„Vorfälle, welche das Online- oder Mobile-Banking betreffen, sind seit dem 9. September leicht angestiegen“, erklärte die Behörde in der „Welt am Sonntag“. Systemumstellungen seien „oft mit temporären Störungen oder Ausfällen verbunden“.

Am 9. September hatten die ersten Banken begonnen, von Online-Kunden eine stärkere Authentifizierung zu verlangen, so wie es die europäische Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 vorsieht. Seit dem 14. September sind die neuen Vorgaben für alle Banken verpflichtend.

Die Kunden sind alles andere als begeistert. „Die Beschwerden haben in den vergangenen Tagen sogar noch einmal zugenommen“, sagte Stephanie Heise, Leiterin des Bereichs Verbraucherfinanzen bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, der „Welt am Sonntag“.

Die Kunden hätten keinen Zugriff auf ihre Konten, der Login-Vorgang sei zu kompliziert, und die Banken würden nicht weiterhelfen, lautet die Kritik. „Die Hotlines sind oft lange nicht erreichbar“, sagte Heise.

Commerzbank verlangt 12 Cent für jede Anmeldung

Erste gerichtliche Auseinandersetzungen kündigen sich bereits an. Dabei geht es in erster Linie um die Kosten. Wer sich bei der Commerzbank für die mobile Tan entscheidet, muss für jede Anmeldung 12 Cent bezahlen. „Es kann nicht sein, dass der Kontoblick schon Geld kostet“, sagte Heise.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen habe der Commerzbank deshalb am 1. Oktober ein Abmahnungsschreiben zugestellt, mit der Aufforderung, diese Praxis zu unterlassen. „Ändert die Commerzbank ihre Preispolitik nicht, werden wir klagen“, kündigte Heise an.

Der Bundesgerichtshof habe entschieden, dass SMS nur dann etwas kosten dürfen, wenn mit der darin enthaltenden Tan tatsächlich eine Überweisung ausgelöst wird. Die Commerzbank wollte sich in der „Welt am Sonntag“ nicht äußern, wie sie sich zu den Vorwürfen verhalten will. Die Sache werde innerhalb der gesetzten Frist geprüft, hieß es lediglich. (dts)



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