Vermieter wollen Schadenersatz nach Bau-Förderstopp

Der überraschend verhängte Förderstopp für bestimmte effiziente Gebäude hatte in der Bauwirtschaft für viel Sorge und Empörung gesorgt. Ein Verband rät nun zu Schadenersatz-Forderungen.
Der Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen sieht durch das Hin und Her bei der Wohnungsbauförderung den Bau von mehr als 2000 bezahlbaren Wohnungen bedroht.
Der Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen sieht durch das Hin und Her bei der Wohnungsbauförderung den Bau von mehr als 2000 bezahlbaren Wohnungen bedroht.Foto: Uwe Anspach/dpa
Epoch Times14. Februar 2022

Nach dem Hin und Her bei der Wohnungsbauförderung durch das Bundeswirtschaftsministerium fordern die großen Wohnungsunternehmen im Norden Schadenersatz.

Wie ein Sprecher des Verbandes Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) am Montag sagte, ist durch das Vorgehen von Bundesminister Robert Habeck (Grüne) bei der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ der Bau von mehr 2000 bezahlbaren Wohnungen bedroht. Die Mitgliedsunternehmen hätten rund 52 Millionen Euro an Förderzuschüssen verloren, die für weit fortgeschrittene Projekte eingeplant waren. Der Verband habe den Mitgliedsfirmen deshalb Schadensersatzklagen nahegelegt.

Nach Rücknahme nicht alles wieder gut

Bundesminister Habeck habe zuletzt versucht, den Eindruck zu erwecken, dass mit seiner Rücknahme des Förderstopps alles wieder gut sei, erklärte VNW-Direktor Andreas Breitner. Dem sei aber nicht so. Soziale Vermieter, die ihren Förderantrag für ein Gebäude mit sogenanntem Effizienz-55-Standard in der letzten Januarwoche einreichen wollten, blieben auf Planungskosten sitzen. Die Firmen hätten aber sich auf die Zusage der Bundesregierung verlassen, wonach bis Ende Januar auch Anträge für eine Förderung von Gebäuden mit Effizienz-55-Standard möglich seien.

Habeck hatte bisherige Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren der Förderbank KfW Mitte Januar überraschend gestoppt. Gestellte Anträge sollten nicht mehr bewilligt werden. Schließlich hieß es, dass vor dem 24. Januar eingegangene Anträge doch nach den bisher geltenden Kriterien bearbeitet werden, neue Anträge aber nicht mehr möglich seien.

Bei den VNW-Vermietern sind laut Verband in Mecklenburg-Vorpommern 224 Wohnungen betroffen, in Hamburg und Schleswig-Holstein etwa 1670 Wohnungen. Der VNW vertritt in den drei Bundesländern 403 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften, bei denen rund 1,5 Millionen Menschen wohnen.  (dpa/red)



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