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Windräder vs. Radaranlagen

Verteidigungsministerium will Vetorecht gegen Bau von Windrädern

Windräder haben Auswirkungen auf die Luftsicherheit. Die Bundeswehr will künftig mitentscheiden, ob und wo neue Anlagen gebaut werden können. Die Windkraftbranche befürchtet, dass die Neuregelung den Ausbau ausbremst: Ein Drittel der Landesfläche käme unter einen Prüfvorbehalt.

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Ein Drittel der Landesfläche käme unter Prüfvorbehalt, wenn die Bundeswehr über den Bau von Windrädern mitentscheidet.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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Das Bundesverteidigungsministerium befürchtet Störungen der Luftraumüberwachung durch Windräder. Es pocht angesichts der aktuellen Bedrohungslage auf ein Mitspracherecht für die Bundeswehr beim Bau neuer Anlagen.
Windkraftanlagen im Erfassungsbereich eines Luftverteidigungsradars (LVR) könnten die ausgesandten Radarwellen reflektieren und so Störungen verursachen, sagte eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
„Dadurch entstehen ‚Fehlechos‘, die die Erkennung von Flugzielen in einem Bereich hinter dem Bauwerk verhindern.“

Gesetzesänderung für die Luftsicherheit

Die „uneingeschränkte Funktionsfähigkeit der LVR“ sei damit „sowohl für die Flugsicherheit als auch für die Luftverteidigungsfähigkeit essentiell“ und müsse „gerade in der aktuellen Bedrohungslage (Zunahme der Bedrohung durch Drohnen/Luftraumverletzung in europäischen Staaten) vollumfänglich sichergestellt werden“, erklärte sie weiter. Dies könne mit der bisherigen Rechtslage „nicht gewährleistet“ werden.
Im Zuge der Neufassung des Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes will das Ministerium daher festschreiben, dass beim Bau von neuen Windkraftanlagen künftig das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr entscheiden soll, ob diese zulässig sind.
„Die geplante Gesetzesänderung ist erforderlich, um ernsthafte Auswirkungen auf die Funktion der LVR und damit für die Luftsicherheit und Verteidigungsfähigkeit zu verhindern“, erklärte die Ministeriumssprecherin.

Ein Drittel der Landesfläche käme unter einen Prüfvorbehalt

Die Windkraftbranche befürchtet, dass die Neuregelung den Bau neuer Anlagen ausbremst. „Der Entwurf hat das Potenzial, massive Verunsicherung auszulösen“, sagte der Geschäftsführer des Bundesverbands Windenergie, Wolffram Axthelm, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
„Bei Inkrafttreten des Gesetzentwurfes wird etwa ein Drittel des Bundesgebiets unter einen Prüfvorbehalt gestellt. Das bringt die Regionalplanung aus dem Tritt und kann die vor Ort erfolgreiche Flächenausweisung massiv aufhalten.“
Die Verteidigungs- und Energieexperten von Union und SPD suchen gemeinsam mit dem Verteidigungsministerium nach einem Kompromiss. Die energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Nina Scheer, wirbt dafür, die Warnungen der Windenergiebranche zu berücksichtigen.
„Es gilt, die Energiewende, den Umstieg auf Erneuerbare Energien, als Sicherheitsfrage anzuerkennen“, sagte Scheer den Zeitungen. „Und im Kontext von Verteidigungsfähigkeit gehört auch unsere Energiegewinnung zum Schutzgut.“ (dts/ks)

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