Verfahren und Urteile im Missbrauchsfall Staufen

Freiburg (dpa) - Im Zusammenhang mit dem jahrelangen Missbrauch eines kleinen Jungen in Staufen bei Freiburg hat es acht Anklagen gegeben. Neben der Mutter und deren Lebensgefährten standen in diesem Jahr sechs Männer vor Gericht. Die Urteile:19…
Epoch Times7. August 2018
Im Zusammenhang mit dem jahrelangen Missbrauch eines kleinen Jungen in Staufen bei Freiburg hat es acht Anklagen gegeben. Neben der Mutter und deren Lebensgefährten standen in diesem Jahr sechs Männer vor Gericht. Die Urteile:19. April: Zehn Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung und 12 500 Euro Schmerzensgeld für das Opfer, so das Urteil des Freiburger Landgerichts gegen einen 41-jährigen Deutschen.16. Mai: Zu acht Jahren Haft und 12 500 Euro Schmerzensgeld wird ein Bundeswehrsoldat in Freiburg verurteilt. Er legt – wie die Staatsanwaltschaft – Revision ein.5. Juni: Sieben Jahre und drei Monate Haft verhängt das Kieler Landgericht gegen einen 32-Jährigen aus Neumünster, der seine Tochter vergewaltigt hatte. Er flog im Zuge der Freiburger Ermittlungen auf, am Missbrauch des Jungen in Staufen war der Mann nicht beteiligt.29. Juni: Acht Jahre Haft und Sicherungsverwahrung erwarten einen 44 Jahre alten Elektriker aus Schleswig-Holstein laut Urteil des Landgerichts Karlsruhe. Der einschlägig Vorbestrafte tappte in die Falle, bevor es zum Missbrauch kam.2. Juli: Neun Jahre Gefängnis, Sicherungsverwahrung und 14 000 Euro Schmerzensgeld verhängt das Freiburger Gericht gegen einen 37-Jährigen aus der Schweiz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.6. August: Zehn Jahre muss ein 33-jähriger Spanier in Haft, zudem stehen dem Opfer 18 000 Euro Schmerzensgeld zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Freiburger Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Gefängnis und unter Vorbehalt Sicherungsverwahrung gefordert.7. August: Das Urteil gegen die Mutter des Jungen und deren Lebensgefährten soll am Dienstag fallen. Die beiden hatten zugegeben, den heute Zehnjährigen jahrelang Männern gegen Geld zum Vergewaltigen überlassen zu haben. Die Staatsanwaltschaft fordert vierzehneinhalb Jahre Haft für die Mutter und dreizehneinhalb Jahre Haft für den Lebensgefährten.

(dpa)


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