Risiko für Schwangere
Arbeitsschutz: EU-Kommission schränkt Nutzung zweier Chemikalien ein
Wegen Gesundheitsrisiken für Arbeiter hat die EU-Kommission Einschränkungen für die Nutzung zweier Chemikalien in der Industrie angekündigt. Es handelt sich dabei um die Lösungsmittel Dimethylacetamid (DMAC) und 1-Ethyl-2-pyrrolidon (NEP).“

Die EU-Kommission kündigt an, künftig die Nutzung zweier Chemikalien in der Industrie einzuschränken (Symbolbild).
Foto: Smederevac/iStock
Wegen Gesundheitsrisiken für Arbeiter hat die EU-Kommission Einschränkungen für die Nutzung zweier Chemikalien in der Industrie angekündigt.
Die Lösungsmittel Dimethylacetamid (DMAC) und 1-Ethyl-2-pyrrolidon (NEP) unterliegen demnach künftig strengen Auflagen, wie die Kommission am Dienstag in Brüssel mitteilte. Die Einschränkungen sollen ab Dezember des kommenden Jahren gelten.
DMAC wird unter anderem in der Produktion synthetischer Fasern und der Isolation von Kabeln verwendet. NEP steckt in Reinigungsmitteln, Baumaterialien sowie Chemikalien, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden.
Beide Chemikalien können Haut und Augen reizen und bei Schwangeren Folgen für das ungeborene Kind haben. Die Kommission führt deshalb Schwellenwerte für den Kontakt mit den Materialien in der Produktion ein.
Die Unternehmen müssen zudem ein Sicherheitskonzept für die Verwendung nachweisen. (afp/red)
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