Haftbefehl gegen den Beschuldigten
19-Jähriger aus Rheinland-Pfalz tötet offenbar Mutter von Exfreundin
Ein 19-Jähriger aus Rheinland-Pfalz hat eine Frau getötet – bei dem Opfer handelt es sich offenbar um die Mutter seiner Ex-Freundin. Nach ersten Erkenntnissen erstach er die 55-Jährige auf dem Hof ihres Anwesens in Unkenbach im Donnersbergkreis. Die Frau starb noch am Tatort.

Polizei im Einsatz (Archivbild).
Foto: Christoph Reichwein/dpa
Ein 19-Jähriger aus Rheinland-Pfalz hat offenbar die Mutter seiner Exfreundin getötet. Ersten Erkenntnissen zufolge erstach er die 55-Jährige am Donnerstagabend auf dem Hof ihres Anwesens in Unkenbach im Donnersbergkreis, wie die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern am Freitag mitteilte.
Der 19-Jährige wurde wenige Stunden nach der Tat festgenommen. Am Freitag wurde gegen ihn Haftbefehl wegen des Verdachts des Totschlags erlassen.
Der 19-Jährige stach sein Opfer mehrfach mit einem Messer
Den Ermittlern zufolge trat der 19-Jährige sein Opfer zunächst in den Rücken und schlug ihm mit der Faust gegen den Kopf. Als die Frau auf dem Boden lag, stach er mehrmals mit einem Messer auf ihren Oberkörper ein.
Die 55-Jährige starb noch am Tatort. Bei dem Anwesen handelt es sich um den gemeinsamen Wohnsitz der 14-jährigen Exfreundin des mutmaßlichen Täters und ihrer Mutter.
Nach der Tat floh der 19-Jährige. Die Polizei leitete umfangreiche Fahndungsmaßnahmen ein, auch unter Einsatz eines Polizeihubschraubers. Kurz nach Mitternacht wurde er nach einem telefonischen Hinweis an einer Bushaltestelle in Löllbach im Landkreis Bad Kreuznach festgenommen.
Der 19-Jährige leistete keinen Widerstand, wie es von der Polizei hieß. Laut Staatsanwaltschaft befindet er sich nun in einer Justizvollzugsanstalt für Jugendliche und Heranwachsende. Zu den Tatvorwürfen schwieg der 19-Jährige zunächst.
Anklage gegen den 19-Jährigen bereits im April
Die Staatsanwaltschaft hatte eigenen Angaben zufolge bereits am 22. April Anklage gegen den Mann erhoben, weil er seine ehemalige Freundin im Februar beleidigt und bedroht haben soll.
Zudem sind noch weitere Ermittlungsverfahren wegen ähnlicher Vorwürfe gegen ihn anhängig. Das Motiv für die Tat und ihr unmittelbarer Anlass sind den Angaben zufolge Gegenstand der Ermittlungen. (afp/red)
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