Brandanschlag 2021
Brandanschlag auf Synagoge in Ulm: BGH weist Revision gegen Urteil zurück
Der Brandstifter des Brandanschlags auf eine Synagoge wurde zuvor schon zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof bestätigte nun dieses Urteil. Das zeitige Einschreiten eines Polizisten konnte damals verhindern, dass die Synagoge in Brand geriet.

Ein Davidstern ist in einem Gebetsraum in einer Bank eingraviert. (Archivbild)
Foto: Fabian Sommer/dpa
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten wegen eines Brandanschlags auf eine Synagoge in Ulm bestätigt.
Die Karlsruher Richter wiesen am Mittwoch einen Antrag auf Revision zurück. Die Nachprüfung des Urteils des Landgerichts Ulm habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Täters ergeben, teilte der BGH mit. Damit ist das Urteil rechtskräftig (1 StR 163/24).
Der 47-jährige türkische Staatsbürger hatte im Juni 2021 Benzin entlang einer Wand der Synagoge verteilt und dieses entzündet. Das Gebäude geriet jedoch nicht in Brand, ein Polizist konnte die Flammen mit einem Feuerlöscher löschen. Es entstand ein Sachschaden von mehreren tausend Euro.
Angeklagter ging in Revision
Die Richter am Landgericht gingen von einer „antisemitisch motivierten Tat“ aus und sprachen den Angeklagten der schweren Brandstiftung und gemeinschädlichen Sachbeschädigung schuldig. Dagegen ging er in Revision.
Die Tat in der baden-württembergischen Stadt hatte seinerzeit auch international für Entsetzen gesorgt. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) erklärte damals, der Anschlag zeige das „heimtückische Gesicht des Antisemitismus, dem wir klar und deutlich entgegentreten“. (afp)
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.
0
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.





