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Hollywood

Ende des Polanski-Verfahrens nach Anordnung von Dokumentenfreigabe näher gerückt

Nach der jüngsten Entscheidung eines Berufungsgerichts in Los Angeles ist ein Ende des seit 1977 gegen den Regisseur Roman Polanski geführten Missbrauchsprozesses möglich. Das Gericht ordnete die Freigabe von Dokumenten über eine damalige Verfahrensabsprache an.

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Roman Polanski.

Foto: Getty Images

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Lesedauer: 3 Min.

Ein Berufungsgericht in Los Angeles (USA) hat am Mittwoch (13. Juli) die Freigabe einiger lange unter Verschluss gehaltener Dokumente im Strafverfahren gegen den bekannten Hollywood-Regisseur Roman Polanski angeordnet. Das berichtet „Los Angeles Times“. Der 88-Jährige ist seit seinem Geständnis, vor mehreren Jahrzehnten sexuelle Kontakte zu einer 13-Jährigen gehabt zu haben, auf der Flucht vor der US-Justiz. Er lebt derzeit in Paris.
Konkret ordnete das Gericht, wie das Büro des Bezirksstaatsanwalts mitteilt, die Freigabe eines Protokolls der bedingten Aussage von Roger Gunson an, der Polanskis ursprünglicher Ankläger im Jahr 1977 in Los Angeles war.

Richter wollte sich nicht an Verfahrensabsprache mit Polanski-Anwälten halten

Polanski, der 2003 für sein Holocaust-Drama „Der Pianist“ einen Oscar für die beste Regie erhielt, hatte sich im Jahr 1977 des „außerehelichen Geschlechtsverkehr mit einer Minderjährigen“ schuldig bekannt. Die Aussage folgte nach Absprache mit dem Gericht, um dem Mädchen eine Aussage vor Gericht zu ersparen. Im Rahmen des Prozesses wurde der ursprüngliche Vorwurf der „Vergewaltigung unter Verwendung betäubender Mittel“ fallen gelassen.
Nach 42 Tagen und auf Grundlage der vorgeschriebenen gerichtspsychiatrischen Behandlung wurde Polanski vorzeitig aus einer 90-tägigen Einweisung in ein Staatsgefängnis entlassen. Es wurde die Empfehlung ausgesprochen, eine Bewährungsstrafe gegen ihn zu verhängen.
Als sich abzeichnete, dass der zuständige Richter sich nicht an die Verfahrensabsprache halten würde, floh der 1933 in Paris geborene Polanski zurück nach Europa. Seither vermied er Einreisen in die USA oder mögliche Auslieferungsländer.

Damaliges Opfer fordert Schlussstrich nach „40-jährige Strafe“

Die Initiative zur Veröffentlichung der Dokumente ging vom damaligen Opfer aus. Samantha Jane Geimer (geborene Gailey) wirft dem damals zuständigen Richter Unehrlichkeit und seinen Nachfolgern Profilierungssucht vor. Sie selbst will nach eigenen Angaben mit dem Kapitel abschließen. Im Jahr 2017 beantragte sie, das Verfahren einzustellen, das sie als „40-jährige Strafe“ für beide Beteiligte bezeichnete. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt.
Auch Polanski argumentiert, dass es in seinem Fall ein richterliches Fehlverhalten gegeben habe. Im Jahr 2010 nahm ein Gericht in Los Angeles eine versiegelte Zeugenaussage von Gunson über dessen Erinnerungen an Versprechen auf, die der Richter dem Regisseur 1977 gemacht habe.
Polanskis Anwälte hatten sich seit Langem um die Entsiegelung dieser Aussage bemüht. Sie glaubten, dass die Abschrift ihrem Fall helfen und Polanski schließlich die Rückkehr in die USA ermöglichen könnte, ohne eine Verhaftung befürchten zu müssen.
Die Staatsanwaltschaft zeigt sich zufrieden mit der derzeitigen Anordnung. „Wir freuen uns, dass das Berufungsgericht sowohl dem Opfer als auch unserem Büro in Bezug auf die Notwendigkeit von Transparenz zugestimmt hat“, äußerte Bezirksstaatsanwalt George Gascon in der Erklärung. „Wir hoffen, dass es ihr ein kleines Maß an Sicherheit gibt, dass es am Ende ein gewisses Maß an Abschluss in diesem jahrzehntelangen Rechtsstreit haben kann.“
Reinhard Werner schreibt für die Epoch Times zu Wirtschaft, gesellschaftlichen Dynamiken und geopolitischen Fragen. Schwerpunkte liegen dabei auf internationalen Beziehungen, Migration und den ökonomischen Folgen politischer Entscheidungen.

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