Rohingya-Flüchtlinge verklagen Facebook auf 150 Milliarden Dollar Schadenersatz

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Meta.Foto: Kelly Sullivan/Getty Images for Facebook
Epoch Times7. Dezember 2021

Rohingya-Flüchtlinge haben die US-Plattform Facebook auf 150 Milliarden Dollar (133 Milliarden Euro) Schadenersatz verklagt. In der Klage, die am Montag bei einem Gericht im US-Bundesstaat Kalifornien eingereicht wurde, heißt es, die Algorithmen des US-Unternehmens förderten Desinformation und extremistisches Gedankengut, das zu Gewalt in der realen Welt führe. Dies habe die Leben hunderttausender Rohingya zerstört.

„Facebook ist wie ein Roboter, der mit einer einzigen Aufgabe programmiert wurde: zu wachsen“, heißt es in dem Gerichtsdokument. „Die unbestreitbare Realität ist, dass das Wachstum von Facebook, das durch Hass, Spaltung und Fehlinformationen angeheizt wird, hunderttausende zerstörte Leben der Rohingya hinterlassen hat.“

Die mehrheitlich muslimische Volksgruppe in Myanmar fühlt sich diskriminiert. Die Rohingya werden dort als Eindringlinge angesehen. In einer militärischen Kampagne, die nach Ansicht der UNO einem Genozid gleichkam, wurden 2017 hunderttausende Rohingya über die Grenze nach Bangladesch getrieben. Dort leben sie seither in riesigen Flüchtlingslagern unter prekären Bedingungen. Zahlreiche in Myanmar verbliebene Rohingya sind dort Gewalt sowie staatlicher Unterdrückung durch die regierende Militärjunta ausgesetzt.

In der Klage wird argumentiert, dass die Algorithmen von Facebook anfällige Nutzer dazu bringen, sich immer extremeren Gruppen anzuschließen. Dies könne „von autokratischen Politikern und Regimen ausgenutzt“ werden. Bürgerrechtsbewegungen werfen Facebook seit langem vor, nicht genug zu tun, um die Verbreitung von Desinformationen im Internet zu verhindern. Auftrieb bekam die Debatte zuletzt durch die Enthüllungen der ehemaligen Facebook-Mitarbeiterin Frances Haugen.

Nach US-Recht sind Facebook und dessen Mutterkonzern Meta weitgehend vor der Haftung für von ihren Nutzern geposteten Inhalten geschützt. Die Rohingya-Klage, die diese Verteidigung vorwegnimmt, argumentiert, dass gegebenenfalls die Gesetze von Myanmar – die keinen solchen Haftungsausschluss kennen – in diesem Fall Vorrang haben sollten. (afp/oz)



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