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Aufenthaltsrecht

Bundesrechnungshof: Jobcenter setzen Sprachkurs-Pflicht nicht durch

Das Aufenthaltsrecht schreibt vor, dass Bürgergeldbezieher mit Kindern unter drei Jahren bei mangelnden Deutschkenntnissen einen Sprachkurs besuchen müssen. Laut Bundesrechnungshof setzen die Jobcenter diese gesetzliche Pflicht jedoch nicht um.

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Jobcenter (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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Lesedauer: 1 Min.

Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass Jobcenter nach einer Anweisung der Bundesagentur für Arbeit Bürgergeldbezieher ohne ausreichende Deutschkenntnisse mit Kindern unter drei Jahren nicht zu Sprach- und Integrationskursen verpflichten – obwohl dies im Aufenthaltsrecht vorgesehen ist.
Das geht aus den „Bemerkungen 2025 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes“ hervor, über die das „Handelsblatt“ (Donnerstagsausgabe) berichtet.
Freiwillig würden nur wenige teilnehmen. Damit „verlieren viele Familien wertvolle Jahre insbesondere für den Spracherwerb – ihre Integration in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt verzögert sich“, schreiben die Prüfer.
Damit wachse auch das Risiko, langfristig Bürgergeld zu beziehen. (dts/red)

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