Stormy Daniels steckt juristische Niederlage gegen Trump ein

Pornodarstellerin Stormy Daniels behauptete, sie sei von "einem Mann" bedroht worden, als sie ihre angebliche Affäre mit US-Präsident Trump öffentlich machen wollte. Sie veröffentlichte ein Phantombild des Mannes, Trump sprach von Betrug - und der Fall landete vor Gericht.
Titelbild
Stormy Daniels.Foto: Mary Altaffer/AP//dpa
Epoch Times16. Oktober 2018

Pornodarstellerin Stormy Daniels muss im Streit mit US-Präsident Donald Trump eine juristische Niederlage einstecken: Ein Bundesrichter in Los Angeles wies am Montag ihre eine Verleumdungsklage gegen Trump ab.

Daniels – die mit bürgerlichem Namen Stephanie Clifford heißt – gibt an, sie habe 2006 eine Affäre mit Trump gehabt, was dieser bestreitet. Bei dem Prozess ging es um einen Tweet Trumps im Zusammenhang mit einer angeblichen Bedrohung Cliffords nach der von ihr behaupteten Affäre mit Trump.

Clifford (39) sah sich mit dem Tweet der Lüge bezichtigt. Das Gericht sah darin dagegen eine „rhetorische Überspitzung“, die durch die in der Verfassung verankerte Meinungsfreiheit gedeckt sei.

In ihrer Klage gab Clifford ausweislich des Gerichtsprotokolls an, sie habe im Mai 2011 zugesagt, mit dem „In Touch Magazine“ über ihr Verhältnis zu Trump zu sprechen. Sie und ihre Tochter seien daraufhin von „einem Mann“ bedroht worden, der ihr gesagt habe: „Lass Trump in Ruhe. Vergiss die Story.“ Nach der Wahl Trumps im November 2017 habe sie ein Phantombild des Mannes anfertigen lassen und dieses Bild am 17. April dieses Jahres veröffentlicht.

Trump schrieb am Tag darauf auf Twitter: „Eine Skizze Jahre später von einem nichtexistenten Mann. Ein totaler Betrug.“ Clifford warf Trump in der Klage vor, sie der Lüge und der Falschbeschuldigung bezichtigen zu haben. Der Tweet sei daher „falsch und verleumderisch“. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und verpflichtete Clifford dazu, Trumps Anwaltskosten zu übernehmen.

Cliffords Anwalt Michael Avenatti kündigte an, Berufung einzulegen. Avenatti betonte, eine andere Klage seiner Mandantin gegen Trump und dessen damaligen Anwalt Michael Cohen sei von dem Beschluss vom Montag nicht betroffen. Dabei geht es darum, dass Clifford eine Verschwiegenheitserklärung gerichtlich aufgehoben haben möchte.

Das Justizministerium untersucht derzeit Cohens Beteiligung an Schweigegeldzahlungen, um peinliche Berichte über den damaligen Kandidaten Trump vor der Präsidentenwahl 2016 zu verhindern. Dabei geht es vor allem darum, ob Geld aus Trumps Wahlkampfkasse zweckentfremdet wurde.

Cohen hatte zugegeben, Clifford kurz vor der Präsidentschaftswahl aus eigener Tasche 130 000 Dollar gezahlt zu haben. Er erklärte, Trumps Wahlkampflager sei weder direkt noch indirekt an der Zahlung beteiligt gewesen und hätte ihn auch nicht dafür entschädigt. Nach Cliffords Darstellung handelte es sich um Schweigegeld.

Cohen räumte später allerdings ein, Trump habe ihn doch für die Zahlung an Clifford entschädigt. Trump selbst erklärte daraufhin im Mai, bei der Rückzahlung des Geldes an Cohen habe es sich um eine monatliche Abschlagszahlung für den Anwalt gehandelt. Mit diesem Geld sei er in ein Stillhalteabkommen mit der Pornodarstellerin eingetreten.

„Das Abkommen wurde dazu genutzt, falsche und erpresserische Aussagen von ihr über eine Affäre zu stoppen, obwohl sie bereits ein detailliertes Schreiben unterzeichnet hat, in dem sie zugibt, dass es keine Affäre gab“, schrieb Trump damals auf Twitter. „Geld aus dem Wahlkampf oder Wahlspenden haben dabei keine Rolle gespielt.“

Clifford sagt, sie habe 2006 Sex mit Trump gehabt – kurz nachdem dessen Frau Melania den gemeinsamen Sohn Barron zur Welt gebracht hatte. Trump bestreitet das. Am vergangenen Donnerstag hatte Clifford die Erotikmesse Venus in Berlin eröffnet. (dpa/so)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion