Ab 1. Oktober: Hamburg führt permanente Waffenverbotszone ein
Um konsequenter gegen mitgeführte Messer und andere gefährliche Gegenstände, die immer wieder bei Kontrollen festgestellt werden, vorgehen zu können, bereitet der Senat die Einrichtung einer permanenten Waffenverbotszone in und um den Hauptbahnhof ab 1. Oktober vor.
Der Hamburger Bahnhof ist nicht nur mit 537.000 Reisenden und Besuchern pro Tag Deutschlands meistfrequentierter Bahnhof, sondern führt auch bei der Zahl der Gewaltdelikte die Rangfolge bei den deutschen Bahnhöfen an.
Durch die permanente Waffenverbotszone sollen kontinuierliche Kontrollen und gemeinsame Einsätze durch die Polizei Hamburg und die Bundespolizei ermöglicht werden.
Wo ist die Zone?
Das Waffenverbot gilt demnach zukünftig im Hauptbahnhof inklusive aller öffentlichen Bahnanlagen, den unterirdischen Verbindungen, einschließlich des Mönckebergtunnels, sowie auf dem Heidi-Kabel-Platz, dem Hachmannplatz, am ZOB und am August-Bebel-Park (Drob Inn). Das Waffenverbot umfasst neben Schusswaffen und ihnen gleichgestellten Gegenständen auch Messer mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter sowie Schlagringe oder sogenannte „Totschläger“.
Darüber hinaus soll auch die Videoüberwachung im Bereich des Hamburger Hauptbahnhofs auf den öffentlichen Flächen ausgeweitet werden. „Konkrete Standorte der Kameramasten und deren Ausrichtung sind aktuell in Prüfung“, heißt es. Geplant sind voraussichtlich acht Masten auf dem Hachmannplatz mit 15 Kameras.
Parallel wird die Einrichtung eines weiteren Videobeobachtungsplatzes am PK 11 vorbereitet. Hier könne bei entsprechender positiver Evaluation perspektivisch auch die „Intelligente Videobeobachtung“, die aktuell auf dem Hansaplatz in St. Georg erprobt werde, einen wichtigen Beitrag leisten, äußert das Hamburger Innenministerium.
Hamburg hatte sich zuletzt auf Ebene der Innenministerkonferenz für bundesweit einheitliche Regelungen zu Waffenverboten in Zügen und an Bahnhöfen eingesetzt.
Kriminalitätsstatistik zeigt starken Anstieg bei Gewaltdelikten
Während laut der Hamburger polizeilichen Kriminalitätsstatistik 2o22 in verschiedenen Bereichen ein Rückgang oder zumindest ein ähnliches Niveau erreicht wurde wie vor der Corona-Krise, sind die Zahlen im Bericht Gewaltkriminalität gestiegen.
Im Vergleich zu 2019 (7.186 Fälle), aber auch im Vorjahresvergleich (6.799 Fälle) stieg die Zahl der Delikte in diesem Bereich auf 7.583 Taten. „Immer wieder wären die Betroffenen, sowohl auf der Opfer- als auch auf der Täterseite, dem Randständigen- und Drogenmilieu zuzuordnen, wo es zu Straftaten innerhalb dieser Szene kommt“, heißt es seitens der Hamburger Senates. Das beträfe auch die Raubstraftaten.
Bei den Körperverletzungen registriert die Polizei sowohl einen leichten Anstieg gegenüber 2019 als auch zum Corona-Jahr Jahr 2021 (+13 Prozent) auf 21.059 Fälle, darunter 5.555 Fälle von schwerer und gefährlicher Körperverletzung.
„Festzustellen war in diesem Gesamtkontext auch ein vermehrter Konsum harter Drogen (Heroin/Crack/Kokain) insbesondere im Stadtteil St. Georg, der die Entwicklung im Bereich der Aggressionsdelikte und der Beschaffungskriminalität beeinflusst“, heißt es dazu. Bei den Konsumentendelikten stieg die Anzahl festgestellter harter Drogen um fast 900 Fälle im Vergleich zum Vorjahr.
Deutlich mehr Angriffe auf Polizeibeamte
Auch die Zahl der Angriffe auf Polizeibeamten stieg im Vergleich zu 2019 um 34 Prozent und zum Vorjahr um 12 Prozent auf 2.597 Fälle. Die Zahl der Betroffenen bei Feuerwehr und Rettungsdiensten sank hingegen um 24 Prozent gegenüber 2019 beziehungsweise 12 Prozent gegenüber 2021.
Allerdings sind in den Zahlen die Vorfälle rund um die Silvesternacht 2022/2023 nicht enthalten und werden sich erst in der Kriminalstatistik für das Jahr 2023 wiederfinden.
Einen spürbaren Anstieg registrierte die Hamburger Polizei auch bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Ursächlich dafür sei neben der bereits 2021 registrierten Zunahme bekannt gewordener Fälle von Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie eine Zunahme gemeldeter Fälle von sexueller Belästigung sowie ein Anstieg bei den Vergewaltigungen, sexuellen Nötigungen und Übergriffen in besonders schweren Fällen.
Der Senat erklärt sich den Anstieg unter den schweren Fällen unter anderem dadurch, dass eine erhöhte Anzeigebereitschaft zu Sexualdelikten in Partnerschaften vorhanden sei.
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