Abschiebung durch Kirchenasyl verhindert: Ist es legal? – OLG München soll Frage klären

Macht sich ein abgelehnter Asylbewerber des illegalen Aufenthalts in Deutschland schuldig, wenn er sich im Kirchenasyl befindet? Das Oberlandesgericht München will sich ab der kommenden Woche mit dieser Frage befassen.
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Symbolbild.Foto: Jeff J Mitchell/Getty Images
Epoch Times19. April 2018

Das Oberlandesgericht (OLG) München befasst sich ab der kommenden Woche mit der Grundsatzfrage, ob sich ein abgelehnter Asylbewerber trotz Aufenthalts im Kirchenasyl des illegalen Aufenthalts schuldig macht.

Auslöser des Revisionsverfahrens ist der Freispruch eines Nigerianers durch das Amtsgericht Freising, wie ein OLG-Sprecher am Donnerstag mitteilte. Das Amtsgericht hatte den Aufenthalt im Kirchenasyl als „inlandsbezogenes Abschiebehindernis“ gewertet, was einen Duldungsanspruch begründe.

Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft Landshut Revision ein, über die nun am 26. April sowie am 3. und 14. Mai vor einem Strafsenat des OLG München verhandelt wird.

Abschiebung wegen Kirchenasyl verhindert

In dem vorliegenden Fall, der bereits als „Freisinger Kirchenasyl“ Schlagzeilen machte, geht es um einen im November 2014 von Italien nach Deutschland eingereisten Migranten. Einen von dem Nigerianer gestellten Asylantrag lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Januar 2016 ab. Zugleich ordnete das BAMF die Abschiebung des Angeklagten nach Italien an.

Der abgelehnte Asylbewerber begab sich schließlich am 15. Juli 2016 in die Pfarrei Sankt Jakob in Freising und blieb dort bis zum 19. Oktober 2016 im Kirchenasyl. Der Pfarrer von Sankt Jakob zeigte die Aufnahme des Angeklagten im Kirchenasyl unverzüglich der Ausländerbehörde beim Landratsamt Freising und beim BAMF an, wie das OLG weiter mitteilte.

Damit hielt sich der Geistliche an die Verfahrensabläufe, die das BAMF mit der evangelischen und der katholischen Kirche für Fälle des Kirchenasyls vereinbart hatte. Entsprechend dieser Vereinbarung verzichtete die Ausländerbehörde in der Folge auf die Vollziehung des Abschiebebescheids.

Den Freispruch des Nigerianers vom Vorwurf des unerlaubten Aufenthalts begründete das Amtsgericht Freising am 27. Oktober 2017 damit, dass aufgrund des Kirchenasyls die Abschiebung des Angeklagten ausgesetzt und eine Duldung hätte erteilt werden müssen.

Staatsanwaltschaft: Kirchenasyl ändert nichts daran, dass Angeklagter illegal in Deutschland ist

Mit der Revision gegen dieses Urteil macht die Staatsanwaltschaft nun geltend, dass der Angeklagte über keinen Aufenthaltstitel verfügt habe. Seine Abschiebung sei allein mit Rücksicht auf seinen Aufenthalt in kirchlichen Räumen unterblieben.

Die Vereinbarung zwischen dem BAMF und den beiden Kirchen ändere nichts daran, dass sich der Angeklagte illegal im Bundesgebiet aufgehalten habe. (afp)

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