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Debatte um die AfD

Brandenburg und Thüringen prüfen Folgen für AfDler im Staatsdienst

Die Innenminister von Brandenburg und Thüringen kündigen ein entschlossenes Vorgehen bei AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst an, falls die Partei vom Verfassungsschutz anders eingestuft wird. Möglicherweise käme es zu dienstrechtlichen Maßnahmen – wie Ermahnungen und Entlassungen.

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Dietmar Woidke ist Ministerpräsident von Brandenburg.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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Die Diskussion über mögliche Konsequenzen für AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst gewinnt an Schärfe. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke und Thüringens Innenminister Georg Maier (beide SPD) kündigten ein entschlossenes Vorgehen an, sollte die Einstufung der gesamten Partei durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch gerichtlich bestätigt werden.
„Solange die AfD nicht verboten ist, halte ich es grundsätzlich für rechtlich schwierig, Parteimitglieder zu benachteiligen“, sagte Woidke dem „Handelsblatt“. Das Grundgesetz garantiere den Gleichbehandlungsgrundsatz auch für Parteimitglieder.
Gleichzeitig sei klar: Sollte die Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz vor Gericht Bestand haben, stelle sich die Lage anders dar. „Dann müssen wir – auch in Brandenburg – prüfen, welche Konsequenzen das für den öffentlichen Dienst hat.“

Thüringen will bundeseinheitliches Vorgehen

Maier sagte dem „Handelsblatt“ dazu: „Wichtig ist, dass wir dann bundeseinheitlich vorgehen.“ Er verwies auf eine von den Innenministern des Bundes und der Länder eingerichtete Arbeitsgruppe zu AfD-Mitgliedern im Staatsdienst.
„Die Arbeitsgruppe muss jetzt zügig arbeiten, weil wir jede Woche mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln rechnen“, sagte Maier. Es sei also Eile geboten. „Ich erhoffe mir, dass wir zur nächsten Innenministerkonferenz Anfang Dezember erste Ergebnisse vorlegen können.“
Im Fall einer gerichtlichen Bestätigung der AfD-Hochstufung will Woidke prüfen, „ob Menschen, die etwa als Wortführer dieser Partei auftreten, in bestimmten Bereichen des öffentlichen Dienstes tragbar sind, etwa als Beamte mit besonderer Treuepflicht gegenüber dem Staat“.
Maier ergänzte: „Das können Maßnahmen disziplinarrechtlicher Natur sein, zunächst etwa eine Ermahnung.“ Im Ernstfall könne sich das auch „bis hin zu einer Entlassung steigern“. (dts/red)

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