Brandenburgs Freie Wähler bei vier Prozent – Bei letzter Wahl erhielten sie drei Mandate trotz Fünfprozenthürde

Der diesjährige Spitzenkandidat Péter Vida hofft darauf, dass die Freien Wähler die Fünfprozenthürde überschreiten - in jüngsten Umfragen liegen sie bei vier Prozent.
Titelbild
Freie Wähler.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times16. August 2019

Regulär gilt bei Landtagswahlen wie auch bei der Bundestagswahl die Fünfprozenthürde: Parteien und Vereinigungen erhalten nur dann Sitze im Parlament, wenn mehr als fünf Prozent der Wähler ihnen ihre Stimme geben.

Mit der Grundmandatsklausel gibt es jedoch eine Ausnahme. In Brandenburg und einigen anderen Bundesländern erhalten Parteien Sitze im Parlament, wenn sie mindestens ein Direktmandat gewinnen.

Dadurch konnten auch die Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen/Freie Wähler (BVB/FW) nach der Landtagswahl 2014 Abgeordnete in den Landtag in Potsdam entsenden, obwohl sie nur 2,7 Prozent der Wählerstimmen erhielten.

Der frühere SPD-Abgeordnete Christoph Schulze konnte damals seinen Wahlkreis für sich entscheiden – aber nicht als Sozialdemokrat, sondern für die BVB/FW. Daraufhin konnte die Vereinigung den 2,7 Prozent entsprechend drei Abgeordnete stellen.

2017 löste sich die Vereinigung aus, seitdem sitzen die drei Abgeordneten fraktionslos im Landtag. Der diesjährige Spitzenkandidat Péter Vida hofft darauf, dass die BVB/FW bei der Wahl am 1. September die Fünfprozenthürde überschreiten – in jüngsten Umfragen liegen sie bei vier Prozent.

Zugleich kämpft Vida nach eigenen Angaben um das Direktmandat in seinem Wahlkreis Barnim II. Diesen konnte bei der letzten Wahl Landtagspräsidentin Britta Stark (SPD) für sich entscheiden. Es ist also unklar, ob die Freien Wähler auch in diesem Jahr von der Grundmandatsklausel profitieren.

Ähnliche Regelungen gibt es auch in Sachsen, Schleswig-Holstein und Berlin. Auf Bundesebene kommt die Klausel nur zum Tragen, wenn eine Partei oder Vereinigung mindestens drei Wahlkreise für sich entscheiden kann. (afp)



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