Ratschläge von Kanzlerin Merkel – „Winter-Knigge“ droht

Schon vor den Beratungen zwischen Kanzlerin Merkel mit den Länderchefs (Videokonferenz) zeigt sich: Lockerungen sind nicht angedacht. Es soll debattiert werden über eine Einschränkung privater Feiern bis Weihnachten, striktere Kontaktbeschränkungen – so sollen sich Kinder nur noch mit einem festen Freund in ihrer Freizeit treffen.
Epoch Times16. November 2020

Der Bund will die Kontaktbeschränkungen schon vor Ablauf des Teil-Lockdowns im November drastisch verschärfen. Unter anderem sollen sich weniger Menschen verschiedener Haushalte treffen dürfen, auf private Feiern soll bis zum Weihnachtsfest ganz verzichtet werden.

Zudem will der Bund die Maskenpflicht an Schulen ausweiten, bei zu kleinen Räumen sollen Klassen geteilt werden. Das geht aus dem der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegendem Entwurf der Beschlussvorlage des Bundes für die Video-Konferenz von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten an diesem Montag (16. November) vor. Darin heißt es zur Begründung:

Der Verlauf der letzten Tage lässt hoffen, dass die hohe exponentielle Infektionsdynamik gestoppt werden konnte, ein Sinken der Neuinfektionszahlen ist jedoch noch nicht absehbar. Deshalb sind weitere Anstrengungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens erforderlich.“

Vorgeschlagen wird zudem ein weiteres Treffen eine Woche später, am 23. November.

Die „Welt“ schreibt dazu: „Tatsächlich klingt das alles stark nach einer Verschärfung der bestehenden Kontakt-Regeln. Allein, dabei wird ein Detail übersehen – und es erscheint gleichsam wie ein Kalkül der Kanzlerin, dass genau das passiert. Angela Merkel (CDU) traut sich nämlich gar nicht, all das zu verordnen. Nimmt man die Vorlage des Kanzleramts als Grundlage, befinden die Ministerpräsidenten gar nicht über ‚echte‘ Verschärfungen. Sondern sie tauschen sich nur darüber aus, was man den Bürgern als eine Art Verhaltenskodex ans Herz legen will.“

Die Pläne im Überblick

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit soll nach dem Willen des Bundes nur mit den Angehörigen des eigenen und maximal zwei Personen eines weiteren Hausstandes gestattet sein. „Dies gilt verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert“, heißt es im Papier. Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen seien „angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel“.

PRIVATE TREFFEN: Trotz der bereits geltenden Bestimmungen zum Infektionsschutz würden die Ansteckungen weiterhin „im privaten Umfeld und außerhalb des öffentlichen Raumes stattfinden“, heißt es im Papier. Zur Senkung der Gefahr sollten Kinder und Jugendliche angehalten werden, sich nur noch mit einem festen Freund in der Freizeit zu treffen. Auch private Zusammenkünfte mit Freunden und Bekannten sollten sich generell nur noch auf einen festen weiteren Hausstand beschränken. Auf private Feiern solle zunächst bis zum Weihnachtsfest ganz verzichtet werden. Seit dem 2. November gilt, dass sich nur Angehörige des eigenen und eines weiteren Hausstands in der Öffentlichkeit aufhalten dürfen, maximal jedoch 10 Personen.

QUARANTÄNE: Der Bund empfiehlt allen Menschen mit Erkältungssymptomen und insbesondere bei Husten und Schnupfen, sich unmittelbar nach Hause in Quarantäne zu begeben. „Dort sollen sie fünf bis sieben Tage bis zum Abklingen der Symptome verbleiben“, heißt es. Dort sei darauf zu achten, die Distanz auch zu anderen Mitgliedern des Hausstandes und insbesondere zu Risikogruppen im Haushalt zu wahren. „Die Krankschreibung soll telefonisch durch den Hausarzt erfolgen zunächst ohne Präsenzbesuch in der Praxis.“ In Absprache mit dem Arzt werde auch geklärt, ob ein Corona-Test erforderlich sei.

SCHULEN: Wie im Teil-Lockdown sollen die Schulen grundsätzlich weiter offen gehalten werden. Zum Schutz vor Ansteckungen sollen aber auch hier die Maßnahmen verschärft werden, ein besonderer Fokus liegt dabei auf Jugendlichen, die älter als zwölf Jahre sind. Bei ihnen sei das Infektions- und Übertragungsrisiko vergleichbar mit dem von Erwachsenen. Daher soll nach dem Willen des Bundes das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Schüler aller Jahrgänge und für Lehrer auf dem Schulgelände und während des Unterrichts vorgeschrieben werden.

Dies ist bisher nicht in allen Bundesländern vorgeschrieben. Zudem sollten die Klassen – sofern keine größeren Räume zur Verfügung stehen – halbiert und in festen Gruppen eingeteilt unterrichtet werden. Auch in Schulbussen sei der Mindestabstand von 1,5 Metern sicherzustellen. Im Falle von Quarantänemaßnahmen solle für alle betroffenen Schüler Distanzunterricht angeboten werden.

SCHUTZ VON RISIKOGRUPPEN: Besonders gefährdete Menschen wie Alte, Kranke oder Personen mit Vorerkrankungen sollen nach dem Willen des Bundes zum Schutz vor SARS-CoV-2 von Dezember an vergünstigte FFP2-Masken erhalten. Um das Risiko einer Infektion zu reduzieren, werde der Bund auf seine Kosten für diese Bevölkerungsgruppe die Abgabe von je 15 dieser Masken gegen eine geringe Eigenbeteiligung ermöglichen. Das ergebe rechnerisch eine Maske pro Winterwoche. Zudem wird geraten, Besuche bei besonders gefährdeten Menschen nur dann zu unternehmen, wenn alle Familienmitglieder frei von Symptomen seien und sich seit einer Woche in keine Risikosituationen begeben hätten.

IMPFZENTREN: Die Länder sind gehalten, ihre Impfzentren und -strukturen ab dem 15. Dezember so vorzuhalten, dass eine kurzfristige Inbetriebnahme möglich ist. Bis Ende November sollen die Länder dem Bund mitteilen, wie viel Impfungen sie am Tag planen.

NACHVERFOLGUNG VON INFEKTIONEN: Da eine vollständige Nachverfolgung von Kontakten oft nicht möglich ist, sollen bei Ausbruchsgeschehen in einem bestimmten Cluster wie einer Schule oder einem Unternehmen die Maßnahmen wie eine Quarantäne auch ohne positives Testergebnis angewendet werden. „Mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit ist die Isolierung von Kontakt- bzw. Ausbruchsclustern im Vergleich zu Beschränkungsmaßnahmen ein milderes Mittel“, heißt es.

GESUNDHEITSÄMTER: Bis Ende des Jahres sollen die neuen digitalen Werkzeuge zur Erfassung der Infektionen in den Behörden deutlich stärker genutzt werden. Zudem soll die Corona-Warn-App fortwährend verbessert und mit neuen Funktionen angeboten werden.

MAßNAHMEN-EVALUATION: Das Treffen an diesem Montag – zwei Wochen nach Inkrafttreten der November-Kontaktbeschränkungen – war zunächst nur für eine Zwischenbilanz gedacht. Wie es ab Dezember bis Weihnachten weitergeht, soll dann in der kommenden Woche beraten werden. Als Terminvorschlag nennt das Papier den 23. November.

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig mahnte Bund und Länder zur Geduld.

Es ist erst zwei Wochen her, seitdem die November-Schutzmaßnahmen in Kraft getreten sind. Ich halte jetzt nichts von voreiligen weiteren Schließungen oder Lockerungen“, sagte die SPD-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Montag).

Der Opposition geht das zu weit

Der Opposition im Bundestag gehen bereits die bisherigen Maßnahmen zu weit. Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, sagte der „Welt“:

Es ist klar, dass Kontaktbeschränkungen und Hygieneregeln weiterhin gelten müssen. Pauschale Schließungen beispielsweise für Hotels, Gastronomie oder Kulturveranstaltungen, die Hygienekonzepte haben, sind jedoch unverhältnismäßig und stoßen auch bei den Bürgern auf Unverständnis.“

AfD-Fraktionschefin Alice Weidel kritisierte ebenfalls in der „Welt“: „Die Art und Weise, in der hier Grundrechte außer Kraft gesetzt werden, untergräbt den demokratischen Rechtsstaat.“

Dagegen forderte die Grünen-Gesundheitspolitikerin Kordula Schulz-Asche in der Zeitung einen „interdisziplinären Pandemie-Rat“. Darin dürften sich „nicht nur Epidemiologen und Ärzte wiederfinden, sondern auch weitere Experten wie etwa Sozialwissenschaftler, Experten für Digitalisierung, Schulen und Kommunikation.“ (dpa/sza)



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