Bundestag: Familiennachzug ab August beschlossen
Am dem 1. August können auch Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus Familienangehörige nach Deutschland nachholen.
Der Bundestag hat den Familiennachzug für Flüchtlinge neu geregelt. Das Gesetz der großen Koalition sieht vor, dass auch Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus vom 1. August an wieder Familienangehörige zu sich nach Deutschland holen können.
Pro Monat sollen aber insgesamt nur 1000 Angehörige einreisen dürfen. Grüne und Linke finden die Kontingentregelung hartherzig und „familienfeindlich“.
Derzeit ist der Familiennachzug für diese Flüchtlingsgruppe ausgesetzt – bis auf wenige Härtefälle. (dpa)
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