FDP warnt vor „Sonderstrafrecht- zum Schutz von Politikern und Prominenten bei Datendiebstahl“

Nicht schärfere Gesetze, sondern die Ausschöpfung der schon vorhandenen Gesetze täten Not, so FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae. Datendiebstahl täte auch normalen Bürgern weh.
Titelbild
Das Strafgesetzbuch in einer BibliothekFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times20. Januar 2019

FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae hat Überlegungen in der Union für härtere Strafen bei Datenausspähung und Datenhehlerei scharf kritisiert. „Es wäre ein fatales Signal, wenn wir ein Sonderstrafrecht zum Schutze von Politikern und Prominenten schaffen würden“, sagte Thomae dem „Handelsblatt“ (Montagsausgabe). „Auch jeder andere Bürger leidet erheblich darunter, wenn intime oder private Informationen über ihn ins Netz gestellt werden.“

Er halte „sowohl die reflexhafte Forderung nach höheren Strafen für falsch als auch die Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse für absolute Schnellschüsse“, sagte Thomae weiter. Die Straftatbestände existierten ja schon, seien aber bisher kaum angewandt worden. „So lassen sich die Verurteilungen wegen Datenschutzverstößen fast an den Fingern abzählen“, kritisierte der FDP-Politiker. Oft hätten die Staatsanwaltschaften diese Delikte nicht im Blick, weil sie nicht im Strafgesetzbuch stünden, sondern im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). „Wenn der Schutz personenbezogener Daten immer wichtiger wird, sollten sie zum Kernstrafrecht gehören“, so Thomae. „Das wäre auch ein wichtiges Signal an die Strafverfolger.“ (dts)



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