1.000 Euro für geringfügigen Verletzung der Hausordnung
Für Störungen im Bundestag kann künftig Ordnungsgeld verhängt werden

Bundestag
Foto: über dts Nachrichtenagentur
Störungen im Bundestag können künftig ein Ordnungsgeld für Abgeordnete nach sich ziehen. Das Plenum beschloss am Donnerstagabend, dass bei „einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Hausordnung“ zunächst 1.000 Euro und im Wiederholungsfall 2.000 Euro fällig werden können. Solche Ordnungsgelder werden vom Bundestagspräsidenten verhängt.
„Im Zuge der Aufarbeitung der Vorgänge in den zuständigen Gremien“ habe es sich erwiesen, „dass auch gegenüber Mitgliedern des Bundestages wirksame Sanktionen zur Durchsetzung der Hausordnung mittlerweile erforderlich sind“, heißt es in der Begründung der Gesetzesänderung. (afp)
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.
0
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.





