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1.000 Euro für geringfügigen Verletzung der Hausordnung

Für Störungen im Bundestag kann künftig Ordnungsgeld verhängt werden

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Bundestag

Foto: über dts Nachrichtenagentur

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Lesedauer: 1 Min.

Störungen im Bundestag können künftig ein Ordnungsgeld für Abgeordnete nach sich ziehen. Das Plenum beschloss am Donnerstagabend, dass bei „einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Hausordnung“ zunächst 1.000 Euro und im Wiederholungsfall 2.000 Euro fällig werden können. Solche Ordnungsgelder werden vom Bundestagspräsidenten verhängt.
„Im Zuge der Aufarbeitung der Vorgänge in den zuständigen Gremien“ habe es sich erwiesen, „dass auch gegenüber Mitgliedern des Bundestages wirksame Sanktionen zur Durchsetzung der Hausordnung mittlerweile erforderlich sind“, heißt es in der Begründung der Gesetzesänderung. (afp)

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