Gutachter: Angeklagter vermindert schuldfähig

Ende 2020 fährt ein Geländewagen durch die Fußgängerzone. Bilanz: Fünf Tote und mehrere, teils Schwerverletzte. Der mutmaßliche Amokfahrer schweigt beharrlich zu den Vorwürfen. Ein psychiatrisches Gutachten erklärt ihn nun für vermindert schuldfähig.
Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr nahe der Fußgängerzone in Trier im Einsatz, wo ein  Autofahrer mehrere Menschen erfasst und tödlich verletzt hat (2020).
Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr nahe der Fußgängerzone in Trier im Einsatz, wo ein Autofahrer mehrere Menschen erfasst und tödlich verletzt hat (2020).Foto: Harald Tittel/dpa
Epoch Times29. Juni 2022

Der mutmaßliche Amokfahrer von Trier ist nach Ansicht eines psychiatrischen Gutachters vermindert schuldfähig. Er leide an einer paranoiden Schizophrenie, die seine Steuerungsfähigkeit bei der Tat eingeschränkt habe, sagte der Sachverständige Wolfgang Retz am Mittwoch vor dem Landgericht Trier.

Bei dem 52-Jährigen sei ein „bizarrer Wahn“ festzustellen, bei dem er sich als Opfer „eines groß angelegten Komplotts des Staates“ gegen ihn sehe, der sich über die Jahre verstärkt habe.

Fünffacher Mord

Der Angeklagte steht seit Mitte August 2021 wegen fünffachen Mordes und versuchten Mordes in 18 Fällen sowie schwerer Körperverletzung vor Gericht. Er soll am 1. Dezember 2020 zur Mittagszeit mit seinem Geländewagen in hohem Tempo durch die Fußgängerzone gerast sein und „wahllos und gezielt“ Menschen angefahren haben.

Der gelernte Elektroinstallateur hatte zum Prozessbeginn erklärt, er wolle sich zu den Vorwürfen nicht äußern. Daran hat er sich bis heute gehalten – und dazu geschwiegen. Laut Anklage war der Deutsche zur Tatzeit alleinstehend, arbeitslos, ohne festen Wohnsitz und durch seine persönlichen Lebensumstände frustriert.

Bei der Amokfahrt kamen fünf Menschen ums Leben: ein neun Wochen altes Baby, dessen Vater (45) und drei Frauen im Alter von 73, 52 und 25 Jahren. Zudem gab es zahlreiche Verletzte und Traumatisierte. (dpa/mf)



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