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Kind im Darknet an Pädophile verkauft – Missbrauchsfall Staufen: Lange Haft für Mutter und Partner

Nach dem jahrelangen Missbrauch eines Jungen aus Staufen bei Freiburg muss die Mutter des Kindes zwölf Jahre und sechs Monate in Haft.

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Schaukel

Foto: Sean Gallup/Getty Images

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Im Fall des im Darknet zum sexuellen Missbrauch verkauften Jungen aus dem badischen Staufen ist die Mutter des Kinds zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Ihr Lebensgefährte erhielt am Dienstag vor dem Landgericht Freiburg zwölf Jahre Haft und eine anschließende Sicherungsverwahrung. Mit den beiden Urteilen gegen Berrin T. und Christian L. endete die juristische Aufarbeitung der bundesweit für Entsetzen sorgenden Tatserie.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Paar sich in einer Vielzahl von Fällen selbst an dem Kind vergangen und es außerdem im Darknet zum sexuellen Missbrauch angeboten hatte. Strafrechtlich bewertete das Gericht die Taten unter anderem als schweren sexuellen Missbrauch, Vergewaltigung, schwere Zwangsprostitution und wegen des Erstellens von Filmen von den Missbrauchstaten als Kinderpornografie. Außerdem verurteilte das Gericht das Paar wegen des Missbrauchs eines Mädchens, das Berrin T. zeitweise beaufsichtigt hatte.
Wie der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin sagte, billigte die Mutter nicht nur die Missbrauchstaten an ihrem Sohn, sie habe ihn auch freiwillig für diese Taten überlassen und sich selbst teilweise daran beteiligt. Zu Beginn sei ihr Motiv noch gewesen, ihren neuen Lebensgefährten nicht verlieren zu wollen. Später sei „das finanzielle Interesse“ beider Angeklagter hinzu gekommen – sie kassierten für die Missbrauchstaten im Einzelfall mehrere tausend Euro von den Männern.
Das Gericht blieb mit dem Strafmaß etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für die Mutter 14 Jahre und sechs Monate Haft und für den einschlägig wegen Pädophilie vorbestraften Lebensgefährten 13 Jahre und sechs Monate Haft sowie Sicherungsverwahrung gefordert.
Das kürzlich zehn Jahre alt gewordene Kind lebt inzwischen unter staatlicher Obhut. Nach Angaben seiner Rechtsanwältin geht es dem Jungen „den Umständen entsprechend gut“. Das Gericht sprach ihm ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 Euro zu. Das missbrauchte Mädchen bekam 12.500 Euro zugesprochen.
Das Urteil gegen die Mutter und den Lebensgefährten war das voraussichtlich letzte zu der zu Jahresbeginn bekannt gewordenen Tatserie. In vier vorangegangenen Verfahren verurteilte das Landgericht die angeklagten pädophilen Freier ebenfalls zu langjährigen Haftstrafen und in zwei Fällen zu anschließender Sicherungsverwahrung. (afp)

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