Kretschmann nennt Corona-Pläne des Bundes „grob fahrlässig“

Die Kritik an den Corona-Plänen der Bundesregierung für die nächsten Monate wird lauter. Winfried Kretschmann sieht die Handlungsmöglichkeiten der Länder zu stark beschnitten.
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Winfried Kretschmann.Foto: ODD ANDERSEN/AFP via Getty Images
Epoch Times9. März 2022

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Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat der Bundesregierung im weiteren Kampf gegen die Pandemie grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen. Der Grünen-Politiker kritisierte die Pläne der Ampelregierung zum Corona-Schutz für die nächsten Monate.

Es geht um eine neue Rechtsgrundlage, mit der nach dem von Bund und Ländern angepeilten Ende der meisten einschneidenden Alltagsbeschränkungen zum 20. März weiterhin Krisenmaßnahmen regional oder auf Landesebene möglich sein sollen. Aus Kretschmanns Sicht haben die Länder damit viel zu wenige Instrumente zur Hand. „Die Pandemielage ist sehr volatil, die Zahlen steigen derzeit wieder“, sagte Kretschmann am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. „Deshalb halte ich es für grob fahrlässig, wenn die Bundesregierung ohne Not wirksame Instrumente für den Notfall aus der Hand gibt.“

Kretschmann: „Das ist ein Rumpfgerüst“

Vor allem das Tragen von Masken bleibe als sehr effektives Mittel zentral, sagte Kretschmann – es werde aber nach dem Entwurf massiv beschnitten. „Das ist kein wirksamer Basiskatalog, sondern ein Rumpfgerüst. Dazu wird uns hier ein Hauruck-Verfahren aufgezwungen, dass die die Länder außen vor lässt.“ Wenn das Infektionsgeschehen wieder an Dynamik gewinne, dann sehe das neue Infektionsschutzgesetz ein „extrem kompliziertes Hotspotkonzept“ vor. Den Ländern bleibe kaum Spielraum für schnelles, effektives Eingreifen. Die Reaktionsschnelligkeit sei aber der entscheidende Faktor für die erfolgreiche Kontrolle der Pandemie.

Nach einem am Mittwoch bekanntgewordenen Entwurf, auf den sich Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) verständigt haben, sollen über den Frühlingsbeginn hinaus weiter Masken- und Testpflichten als Basismaßnahmen greifen. In „Hotspots“ mit kritischerer Lage sollen umfassendere Maßnahmen möglich sein. Bund und Länder hatten beschlossen, dass zum 20. März alle tiefgehenderen Alltagsbeschränkungen wegfallen sollen. (dpa/red)



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